sofortige Kündigung möglich ?

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)
sofortige Kündigung möglich ?

Ich wurde als Elektroinstallateur im Handwerk eingestellt.
Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag ist ein alter Standardvertrag, es gilt BGB (Dreimannbetrieb).
Aufgrund sowohl derzeitiger wirtschaftlicher Schieflage als auch vielmehr diverser Verfehlungen seitens meines AG verrichte ich eigentlich nur noch branchenferne und branchenfremde Tätigkeiten. Angefangen bei dem Ausbau eines Kirchengewölbes (unterhalb des Daches Handläufe etc. installiert) über Sanitär-Dinge (Toilettenreinigung, Badezimmerumbau...) bis hin zu Gartenarbeit, allerdings auch Webdesign, Kundenbetrug, Diebstahl etc.pp. ...
Habe ich die Möglichkeit, unter Umgehung einer Frist per dato zu kündigen ?
Welche § greifen ?
Ich möchte wirklich nur den ein oder anderen Tipp, wo ich bei dejure nachschlagen könnte...
MfG,
Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung dürfte nicht möglich sein. In Betracht kommt aber natürlich eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist gem. § 622 BGB .

MfG,
A. Schwartmann

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"RA Andreas Schwartmann
Schwerinstr. 37-39. 50733 Köln
Tel.: 0221-7787630
Fax: 0221-7787629"

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