Ich wurde als Elektroinstallateur im Handwerk eingestellt.
Der zu Grunde liegende Arbeitsvertrag ist ein alter Standardvertrag, es gilt BGB (Dreimannbetrieb).
Aufgrund sowohl derzeitiger wirtschaftlicher Schieflage als auch vielmehr diverser Verfehlungen seitens meines AG verrichte ich eigentlich nur noch branchenferne und branchenfremde Tätigkeiten. Angefangen bei dem Ausbau eines Kirchengewölbes (unterhalb des Daches Handläufe etc. installiert) über Sanitär-Dinge (Toilettenreinigung, Badezimmerumbau...) bis hin zu Gartenarbeit, allerdings auch Webdesign, Kundenbetrug, Diebstahl etc.pp. ...
Habe ich die Möglichkeit, unter Umgehung einer Frist per dato zu kündigen ?
Welche § greifen ?
Ich möchte wirklich nur den ein oder anderen Tipp, wo ich bei dejure nachschlagen könnte...
MfG,
Andreas
sofortige Kündigung möglich ?
26. April 2004
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Frage vom 26. April 2004 | 23:08
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich)
sofortige Kündigung möglich ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. April 2004 | 16:17
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 7x hilfreich)
Eine fristlose Kündigung dürfte nicht möglich sein. In Betracht kommt aber natürlich eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist gem. § 622 BGB
.
MfG,
A. Schwartmann
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"RA Andreas Schwartmann
Schwerinstr. 37-39. 50733 Köln
Tel.: 0221-7787630
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