sonderurlaub bei umzug?

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)
sonderurlaub bei umzug?

--- editiert vom Admin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

noch nie was davon gehört. Reden Sie von Deutschem Recht ?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2008x hilfreich)

.. im öd gibt es für umzüge, wenn sie dienstlich oder betrieblich bedingt sind, 1 tag arbeitsbefreiung > § 29 (1) c) tvöd. klartext: umzug näher/günster zum dienstort

-- Editiert von blaubär49 am 02.09.2008 09:20:59

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Die Betonung liegt auf DIENSTLICH.

Und nicht Gesetzt sondern TV.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48651 Beiträge, 17148x hilfreich)

Solche Regelungen gibt es in den meisten Tarifverträgen, wobei z.T. auch für private Umzüge ein freier Tag gewährt wird.

Eine entfernungsabhängige Regelung des Sonderurlaubs ist mir jedoch aus keinem Tarifvertrag bekannt.

Die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 616 BGB , der durch die Tarifverträge näher bestimmt wird.

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