--- editiert vom Admin
sonderurlaub bei umzug?
2. September 2008
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Frage vom 2. September 2008 | 08:29
Von
Status: Schüler (299 Beiträge, 54x hilfreich)
sonderurlaub bei umzug?
#1
Antwort vom 2. September 2008 | 08:32
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
noch nie was davon gehört. Reden Sie von Deutschem Recht ?
#2
Antwort vom 2. September 2008 | 09:17
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2014x hilfreich)
.. im öd gibt es für umzüge, wenn sie dienstlich oder betrieblich bedingt sind, 1 tag arbeitsbefreiung > § 29 (1) c) tvöd. klartext: umzug näher/günster zum dienstort
-- Editiert von blaubär49 am 02.09.2008 09:20:59
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#3
Antwort vom 2. September 2008 | 09:24
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
Die Betonung liegt auf DIENSTLICH.
Und nicht Gesetzt sondern TV.
#4
Antwort vom 2. September 2008 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (50065 Beiträge, 17539x hilfreich)
Solche Regelungen gibt es in den meisten Tarifverträgen, wobei z.T. auch für private Umzüge ein freier Tag gewährt wird.
Eine entfernungsabhängige Regelung des Sonderurlaubs ist mir jedoch aus keinem Tarifvertrag bekannt.
Die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 616 BGB
, der durch die Tarifverträge näher bestimmt wird.
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