--- editiert vom Admin
sonderurlaub bei umzug?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
noch nie was davon gehört. Reden Sie von Deutschem Recht ?
.. im öd gibt es für umzüge, wenn sie dienstlich oder betrieblich bedingt sind, 1 tag arbeitsbefreiung > § 29 (1) c) tvöd. klartext: umzug näher/günster zum dienstort
-- Editiert von blaubär49 am 02.09.2008 09:20:59
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Die Betonung liegt auf DIENSTLICH.
Und nicht Gesetzt sondern TV.
Solche Regelungen gibt es in den meisten Tarifverträgen, wobei z.T. auch für private Umzüge ein freier Tag gewährt wird.
Eine entfernungsabhängige Regelung des Sonderurlaubs ist mir jedoch aus keinem Tarifvertrag bekannt.
Die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen ist der § 616 BGB
, der durch die Tarifverträge näher bestimmt wird.
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