hallo
ich will hoffen das ich hier richtig bin und man mir helfen kann.
ich arbeite in einem kiga und wir sind dem bistum aachen unterstellt.
im sommer 2008 wird mein sohn eingeschult und ich würde mich gerne für ein jahr beurlauben lassen.
meine frage ist nun,
A-steht mir sonderurlaub zu?
B-wenn ja wieviel?
vielen dank vorab
lg
sobluge
sonderurlaub öffentlicher dienst
'Bistum' klingt nicht nach öffentlicher Dienst, sondern nach Kirche. Die haben meist ihre eigenen Regelungen. Also sollte man wissen was in dieser Regelung zum Thema drinsteht.
Du bist beim Caritasverband? Dann gilt das AVR:
§ 10 Sonderurlaub
(1) Der Mitarbeiter soll auf Antrag Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge erhalten, wenn er
a.) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b.) einen nach ärztlichem Attest pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreut oder pflegt und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
(2) Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge aus anderen als den in Abs. 1 genannten Gründen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.
(3) Der Mitarbeiter soll den Sonderurlaub schriftlich spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem Sonderurlaub in Anspruch genommen werden soll, beim Dienstgeber unter Angabe des Zeitraums, für den er ihn in Anspruch nehmen will, beantragen.
(4) Der Sonderurlaub soll nicht länger als fünf Jahre einschließlich des Elternzeits des Mitarbeiters betragen. Er kann verlängert werden; ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs zu stellen.
.........
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hallo
danke erstmal für die antworten
stimmt,bistum ist kirche,und die haben ihre eigenen regeln..gg..aber trotzdem bin ich angestellte im öffentlichem dienst.
ich bin nicht bei der caritas,und wir haben die kavo.
hoffe das die infos helfen
Findest du alles hier http://www.regional-koda-nw.de/kavo/index.html
Hauptteil -> Wählen Sie -> § 38 wählen und den + die verlinkte Anlage lesen.
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