spezielle ausbildung und kündigung

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
realist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
spezielle ausbildung und kündigung

hallo,

es geht um folgendes modell:

ein angestellter ingenieur hat eine zusatzausbildung absolviert (vom büro finanziert) die personengebunden ist, d.h. nur er kann / darf (theoretisch);) arbeiten die diese zusätzliche ausbildung betreffen ausüben.
das büro nimmt daraufhin einen auftrag an, der nur mit dem spezialwissen dieses mitarbeiters ausgeführt werden kann.

was passiert wenn der mitarbeiter das büro verlässt und das projekt noch nicht abgeschlossen ist?
theoretisch platzt das projekt... (die ausbildung ist personengebunden!)
wenn ja, besteht ein schadenersatzanspruch des büros?
oder ist das unternehmerisches risiko?

bin mal auf eure meinung gespannt...

gruß

realist :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo realist, wurde mit dem Ingenieur irgendwas vertraglich vereinbart zu dieser Fortbildung? Irgendeine zeitlich begrenzte Bindung ans Unternehmen nach der Fortbildung?

MfG

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#2
 Von 
realist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo venotis,
der ingenieur ist nur befristet eingestellt bis mitte nächsten jahres. diese befristung hat aber nichts mit der fortbildung zu tun, die befristung stand schon vorher fest (befristetes arbeitsverhältnis).

gruß
realist :)

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. irgendetwas fehlt da anscheinend noch an information - wenn der ing geht, weil der vertrag ausläuft, und das projekt noch nicht fertig ist - woher soll dann ein anspruch des ag auf schadenersatz kommen? er kann ihn ja weiterbeschäftigen.
oder ist die sache so, dass der ing per kündigung früher aus dem vertrag 'rauswill? dann hätte der ag in der tat ein problem.
gleichwohl stellt sich die frage, an welche bedingungen diese spezielle qualifikation geknüpft ist, die der ag bezahlt hat. wenn nichts vereinbart ist, hat er, denke ich, allenfalls einen 'moralischen anspruch'.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Erst mal ist die Frage, ob bei dem befristeten Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist.

Scheinbar ist ja eine Bindung - bezogen auf die Fortbildung (Rückzahlung von Fortbildungskosten, wenn vor einem bestimmten Zeitpunkt ausgescheiden wird) - nicht vereinbart. Oder?

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#5
 Von 
realist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo hinkelbein,
hallo venotis,
ich sehe schon ich muss weiter ausholen. ;)
der ing will kündigen bevor der vertrag ausläuft UND bevor das projekt beendet ist. das arbeitsverhältnis ist ein normales, befristetes arbeitsverhältnis mit gesetzl. kündigungsfristen. es gibt keine bindungen (wie z.b. die angesprochene rückzahlung der kosten) bezogen auf die fortbildung.
entstehen dadurch, das das unternehmen aber den auftrag nur aufgrund der fortbildung annehmen konnte, irgendwelche ansprüche gegen den ing? immerhin kann der auftrag bei einer kündigung des ing dann nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden.
oder andersherum gedacht:
ohne die fortbildung hätte sich das unternehmen nicht um den auftrag beworben und hätte den ing somit anderweitig beschäftigen können.

gruß
realist :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Falls du der Ing. bist, freu dich. :) Insofern keine solche Bindung vereinbart wurde (was rechtens wäre und der AG mit dem Ing. vor der Fortbildung hätte vereinbaren können) kannst du ganz normal kündigen. Solltest du der AG sein: Pech gehabt. An sowas muss man vorher denken und nicht erst, wenns zu spät ist.

Der Ing. nimmt nur sein ganz normales Recht in Anspruch, wenn er fristgerecht kündigt. Schadenersatzansprüche seh ich da nicht.

Und du bist sicher, dass eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart ist? Das muss tatsächlich im Vertrag stehen (oder ein Hinweis auf einen Tarifvertrag in dem es geregelt sein könnte).

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