Hallo liebes Forum,
Angenommen, jemand macht eine 2 jährige, staatlich nicht anerkannte Ausbildung mit 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit in einem Betrieb. Die monatliche Vergütung liegt bei 500 Euro Brutto. Was hat er offiziell in dieser Zeit für einen Status? Auszubildender kann er ja nicht sein, da es keine anerkannte Berufsausbildung ist. Was ist er? Praktikant?
Es geht nicht um die Versicherungen, sondern ums Arbeits- und Schulamt.
Viele Grüße
Kati
staatlich nicht anerkannte Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich hab keine ahnung, was das Schulamt und das Arbeitsamt damit zu tun haben (evtl. Schulpflicht?), jedenfalls ist der betroffene kein Praktikant.
wirdwerden
Was ist er er dann ?
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Woher sollen wir das wissen? Wir kennen den Vertrag nicht, wir kennen den "Ausbildungsgang" nicht, vielleicht helfen die IHK oder die Handwerkskammer weiter, wenn die ein paar wesentlche Infos mehr bekommen als wir hier.
wirdwerden
Zitatstaatlich nicht anerkannte Ausbildung mit 40 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit :
Welcher Beruf soll es denn sein?
ZitatDie monatliche Vergütung liegt bei 500 Euro :
Könnte enorme Probleme mit dem Mindestlohn geben.....
Ohne zu wissen, zu was hier ausgebildet wird, kann man nichts zum Status sagen.
Wenn es z. B. eine "Ausbildung" zum "Schreibtischabwischer" ist, dann wird es enorme Probleme bzgl. Mindestlohn geben.
Was immer es sein mag - es wird doch einen Vertrag dazu geben.
Den sollte sich doch Mal ein RA ansehen. Oder du stellst ihn hier ein, anonymisiert natürlich.
Es könnte sich ja durchaus um einen neuen Trick handeln, den Mindestlohn zu umgehen.
Es geht um eine Ausbildung zum ADTV Tanzlehrer.
Die Ausbildung orientiert sich am Berufsbildungsgesetzt ist aber staatlich nicht anerkannt.
Während der "Ausbildung" bekommt man eine Vergütung von 300-500 Euro und lernt circa 40 Stunden pro Woche im Betrieb. Zusätzlich geht man auf eine private Berufsschule.
Die Prüfungen werden privat vom Berufsverband abgenommen ohne IHK.
Es gibt einen "Ausbildungsvertrag" allerdings ist auch dieser nur vom ADTV, dem Berufsverband.
Vor dem Arbeitsamt gilt man nach der Ausbildung als ungelernt. Jetzt ist die Frage was man für das Arbeitsamt während der Zeit für einen "Status" hat. Dadurch, dass sie die Ausbildung nicht anerkennen, war man ja nie ein richtiger Auszubildender. Kann man die praktische Zeit im Betrieb mit einem Praktikum vergleichen?
Ich würde den Statuts auf "in Weiterbildung / Fortbildungsmaßnahme" einschätzen.
Woher weht denn der Wind?
Bezieht der angehende Tanzlehrer evtl. zusätzlich Sozialleistungen? Möchte das "Arbeitsamt", dass er eine anerkannte Ausbildung macht bzw. eine sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Tätigkeit aufnimmt? Oder geht es darum, ob der angehende Tanzlehrer noch kindergeldberechtigt ist? Bzw. warum interessiert sich das Arbeitsamt für den Status?
Damit dürfte die Agentur für Arbeit/die Arbeitsagentur gemeint sein.ZitatVor dem Arbeitsamt :
Während der Ausbildung ist man *in der Ausbildung zum Tanzlehrer*.
Nach der Ausbildung ist man Tanzlehrer.
Personen können ihre Ausbildung heutzutage sonstwo in der Welt machen--- passt eben nicht immer ins deutsche Schema.
Die Agentur oder du weiß wahrscheinlich nur nicht, wo das Kreuzchen ins Bewerber-Profil eingetragen werden muss?
Was hat das mit Anerkennung zu tun? Erkennt die Arbeitsagentur denn an?ZitatDadurch, dass sie die Ausbildung nicht anerkennen, :
Und wo steht ---ungelernt--?
Und jetzt?
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