ständige Überwachung am Arbeitsplatz

10. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mucki88
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
ständige Überwachung am Arbeitsplatz

Hallo,

ich habe nochmal eine Frage bzgl. der Überwachung meines AG am Arbeitsplatz.
Ich habe bemerkt, dass ich seit Anfang April den installierten Teamviewer nicht mehr beenden kann.
Somit hat der AG bzw. dessen Sohn ständigen Zugriff auf mein Computer, ohne das
ich dies mitbekomme.
Ist dies erlaubt?

Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

also, deinen PC darf der AG natürlich nicht überwachen, wobei sich hier die Frage stellt, was dein PC an deinem Arbeitsplatz macht.

Zum Teamviewer auf dem PC deines AG: Hast du schon mal nachgefragt, ob es sich um ein Softwareproblem handelt oder die Software absichtlich immer läuft?? Und hast nur Du das Problem mit den Teamviewer oder auch andere Kollegen?

Ally

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mucki88
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Es handelt sich natürlich nicht um meinen privaten Computer, sondern um den meines AG.

Nein, bisher habe ich noch nicht nachgefragt. Aber meine Kollegin (wir sind nur zu zweit) hat das gleich Problem. Nur das ihr PC schon seit einigen Monaten überwacht wird. Meiner erst seit Anfang April.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Teamviewer-Version welche ich kenne, zeigt immer deutlich an, wenn jemand Fernzugriff auf den Rechner hat.

Nur das reine Bereithalten einer Fernwartungssoftware ist keine Überwachung am Arbeitsplatz.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mucki88
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Teamviewer wird in der Taskleiste angezeigt. Wenn ich dort den teamviewer beenden möchte, ist das Feld grau unterlegt und ich kann es nicht beenden. Meine Kollegin brauchte den Zugriff vor kurzem nicht zustimmen bzw einen Code mitteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Das ist einfach eine Maßnahme zur Sicherheit. Der Arbeitnehmer soll die Ressourcen nicht verschwenden....das ist so zulässig

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Kenny222):
Das ist einfach eine Maßnahme zur Sicherheit. Der Arbeitnehmer soll die Ressourcen nicht verschwenden....das ist so zulässig


Na wo kommst du denn her? Ist es Dein geheimer Auftrag in jedem Beitrag einmal Quatsch zu schreiben oder die Rechtslage völlig verkehrt darzustellen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Meine Kollegin brauchte den Zugriff vor kurzem nicht zustimmen bzw einen Code mitteilen.


Wurde denn der Zugriff klar und deutlich angezeigt? Weil nur so kenne ich das.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mucki88
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wurde denn der Zugriff klar und deutlich angezeigt? Weil nur so kenne ich das.


Nein, als der Zugriff statt fand, wusste sie dies nur, da der Sohn sie angerufen hat. Normalerweise sieht man den Zugriff unten rechts in der Ecke. Davon war aber nichts zu sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://irights.info/artikel/computer-und-internet-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-wann-kontrollieren-3/12889

Spannend wird es ab der Überschrift: Was darf wie überwacht werden. An dem Artikel merkt man, dass hier kaum eine kurze Antwort greifen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Teamviewer besitzt jetzt auch Module für IT Management (Monitoring, Asset Management, Anti‑Malware überwachung) und zentrale Backupfunktionen (airbackup).
Grundsaätzlich ist die Software erstmal nicht zu beanstanden und das man die nicht beenden kann ist ganz normal da auf Firmen-Computern die Anwender eben icht mal eben bestimmen dürfen was läuft und was installiert wird.


Was jedoch ein Absolutes No-Go ist, das man sich ohne vorherige Ankündigung bzw. explizite Freigabe durch den Nutzer unbemerkt aufschalten kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen