steuerlicher nachteil `?

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
katzentiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
steuerlicher nachteil `?

hallo zusammen
in meinem vertrag steht das ich zu meinen nettogehalt zusätzlich (brutto gleich netto) eine verpflegungspauschale von 120 euro monatlich bekomme.
jeztt ist es so das diese pauschale jedes monat wechselt. mal sind 120 euro auf meinen gehaltszettel mal 84 etc.....
habe nachgefragt und folgende antwort erhalten:

Aus steuerrechtlichen Gründen dürfen wir seit dem 01.01.2005 pro Arbeitstag nur 6,00 Euro pauschal als Verpflegungsgeld auszahlen. Das Finanzamt achtet da sehr darauf, und wir würden, wenn wir anders verfahren eventuell Probleme bekommen, bzw. Sie könnten ebenfalls verplichtet werden den zuviel ausbezahlten Betrag nachzuversteuern. Daher erhalten Sie je nachdem wie viele Arbeitstage Sie im Monat gearbeitet haben mal mehr oder weniger Verpflegungsgeld. Bei der Erstellung Ihres Arbeitsvertrages war uns leider diese Problematik noch nicht bekannt. Nach Absprache mit der Lohnbuchhaltung kann ich Ihnen aber anbieten, dass wir ab dem 01.08.05 das Verpflegungsgeld in jeweils pauschal 60,00 Euro Fahrgeld und 60,00 Euro VMA aufteilen. Diese Beträge können wir, auch wenn Sie Urlaub haben oder Gleitzeit nehmen in der Regel problemlos ohne steuerlichen Nachteile für beide Seiten ausbezahlen.

stimmt das? keine steuerlichen nachteile für mich? das fahrgeld muss durch beim amt berücksichtigt werden oder? wie komm ich an meine 120 euro ohne jeglichen nachteil??

hoffe auf eure antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Was meinst Du eigentlich im ersten Satz mit "brutto gleich netto"?

Dein AG darf Dir nur im Rahmen des EStG Beträge steuerfrei auszahlen.

Für eine Verpflegungspauschale von 6€ pro Tag musst Du an dem Tag mindestens 8 Stunden abwesend sein.

Für Fahrtkosten von 60€ im Monat musst Du mindestens 200km im Monat für Deinen AG mit dem eigenen PKW fahren.

Einfach so irgendwelche Pauschalen steuerfrei auszahlen darf Dein AG jedenfalls nicht. Da hat er wohl Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Und nur weil unterhalb von gewissen Beträgen das Finanzamt nicht mehr so genau hinschaut, heißt das noch lange nicht, dass das rechtmäßig ist. Wenn beim nächsten Mal ein sehr pingeliger Betriebsprüfer vom Finanzamt kommt, dann kann es sein, dass der Chef wieder Ärger bekommt.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich schätze mal, Du arbeitest bei einer Zeitarbeitsfirma, denn bei denen ist das üblich, diese Pauschalen zu zahlen...

Bei der Aufsplittung in Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand stehst du auf jeden Fall schlechter, denn beim Lohnsteuerjahresausgleich mußt Du beides angeben und das erstattete Fahrgeld wirkt sich negativ auf die Rückzahlung deiner Werbungskosten aus.

P.

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