stillschweigende Übernahme? Kündigen

19. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)
stillschweigende Übernahme? Kündigen

Ich melde mich wieder mit einem Problem und hoffe auf euere Hilfestellung.

Zur Sache:

Ein Azubi besteht sein Prüfung und schließt damit seine Ausbildung am 31.01.09 ab. Direkt nach der Prüfung wird dem Azubi eine Übernahme mündlich zugesichert.

Der erste Arbeitstag an dem der Ex Azubi kommen soll ist der 03.02.9. Ein Arbeitsvertrag wurde nicht unterzeichnet. Der Arbeitsvertrag sollten in Kürze bereit liegen.

Tatsächlich wurde bis heute dem 19.05.09 ohne Arbeitsvertrag durch gearbeitet. Heute wurde dem Ex Azubi ein zurückdatierter Arbeitsvertrag angeboten. In dem Vertrag wurde die Probezeit als erledigt dargestellt.

Der Arbeitsvertrag ist sehr schlecht da die Bezahlung unter Tarif liegt. Verhandlungen wurden seitens des AG abgelehnt. Dem Ex Azubi wurde stattdessen nahegelegt zu kündigen falls er sich mit den Konditionen nicht arrangieren kann.

Hier liegt das Problem. Der Ex Azubi hat zwar die Möglichkeit in absehbarer Zeit in ein neues Arbeitsverhältnis zu treten, das aber erst in 2-3 Monaten. Eine Weiterarbeit im derzeitigen Betrieb ist nicht denkbar.

Nun zu den Fragen:

1. Handelt es sich um eine stillschweigende Übernahme?

2. Gibt es Kündigungsfristen? Wenn ja wie lang?

3. Was passiert wenn der AN aus eigener Motivation kündigt? Ist eine Sperre seitens der Arbeitsagentur zu erwarten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

2. BGB §622 4 Wochen zum 15. oder dem Monatsende, soweit kein Tarifvertrag gilt.

3. Ja.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu 1.: Ja, es handelt sich um eine stillschweigende Übernahme. Als Gehalt gilt das vereinbart, was Dir in den letzten Monaten gezahlt wurde. Eine Verschlechterung durch Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrag musst Du nicht hinnehmen.

zu 2 und 3: siehe Antwort von hamburgerin01

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du zu einem bestimmten Termin zuverlässig einen neuen Job in Aussicht hast (besser: sicher hast), dann kannst du heute schon zu diesem Termin kündigen. Eine andere Frage ist es, ob das auch klug ist, so lange im Vorraus zu kündigen - lieber die Frist einhalten, würde ich sagen. Die Frage nach einer Sperre durch das AA stellt sich doch nicht, wenn du unmittelbar im Anschluss wieder arbeitest.

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#4
 Von 
i.smith
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 119x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten bisher.

@hh: Der Lohn laut Vertrag wäre genauso hoch wie in den Monaten 02.09.05.09 nach der Ausbildung. Es soll ein rückdatierter Vertrag unterschrieben werden.

@blaubär: Wirtschaftlich klug ist das Kündigen sicher nicht. Da ich in einem völlig neuen Themenbereich arbeiten werde, benötige ich ausreichend Zeit mich mit dem neuen Thema einzuarbeiten.

Ein Weiterabrbeiten kommt nicht in Frage. Ich werde am Montag die Kündigung einreichen.

Nun zu meiner nächsten Frage:

Was kann passieren wenn ich die Kündigung eingereicht habe und die Kündigungsfrist nicht einhalte sprich der Arbeit fern bleibe?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Der Lohn laut Vertrag wäre genauso hoch wie in den Monaten 02.09.05.09 nach der Ausbildung. Es soll ein rückdatierter Vertrag unterschrieben werden.


Wo ist dann das Problem, den schriftlichen Vertrag zu unterschreiben? Dann ändert sich doch durch die Unterschrift überhaupt nichts.

quote:
Was kann passieren wenn ich die Kündigung eingereicht habe und die Kündigungsfrist nicht einhalte sprich der Arbeit fern bleibe?


Theoretisch kann der AG Schadenersatz verlangen. Praktisch ist das aber eher ungewöhnlich.

Der AG kann Dir dann aber wegen Arbeitsverweigerung seinerseits fristlos kündigen. Das Arbeitszeugnis fällt dann entsprechend aus, so dass das eine Suche nach einem Job erheblich erschwert. Außerdem ist dann natürlich auch eine Sperre des Arbeitsamtes fällig.

Ich verstehe auch nicht so ganz, warum ein Weiterarbeiten um ca. 4 Wochen für Dich unzumutbar ist, wenn Du es die ganze Ausbildung und danach noch weitere 4 Monate ausgehalten hast. Aßerdem dürftest Du ja wohl auch noch Urlaubsanspruch haben, so dass sich die tatsächliche Restarbeitszeit auf 1-2 Wochen reduziert.

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