tägliche Mehrarbeit 6 Tage Woche ohne Ausgleich?

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Retailor2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
tägliche Mehrarbeit 6 Tage Woche ohne Ausgleich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns in der Firma wird meiner Meinung nach unzulässig viel
"Engagement" gefordert.

In unseren Arbeitsverträgen ist keine maximale Arbeitszeit festgehalten.
Lediglich die feste monatliche Bruttovergütung.

Laut Arbeitsvertrag sind Feiertagsarbeit,Mehrarbeit und Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.Ist das nicht ein wenig weit gefasst?


Öffnungszeit ist von Mo-Fr. 10Uhr -19.30 Uhr eine Stunde Pause.. also 8,5 Stunden Tag ergibt 42,5 Stunden.
Plus 5 Stunden am Sonnabend 10.00 Uhr bis 15.00Uhr mit einer 0,5 Std Pause
also 4,5 Std Arbeit
Ergibt 47 Stunden die Woche.

Dazu kommt, das wir nach Ladenschluss mit Aufräumarbeiten sowie Abrechnung zu tun haben.Dies ist wiederrum mindestens 0,5 Stunden an 6 Tagen.
Also 50 Stunden die Woche ohne Zeitgutschrift oder einen anderen Ausgleich.

Je nach Monat ergibt sich dabei eine Arbeitszeit von

213,5 Stunden im Mai
218 Studen im Juni
226,5 Stunden im Juli
213,5 Stunden im August
usw
Feiertage wurden vorerst miteinberechnet.

Hinzu kommen etwa 2 Monate im Jahr mit Abeitszeiten von 9-21.Uhr
Also 11 Stunden täglicher Arbeitszeit. Plus 5 Stunden am Sonnabend.
also 245 Stunden im Monat


Arbeitszeiten in diesem Umfang sollten doch wohl eher nicht die Regel sein, oder?

Laut Arbeitsvertrag sind Feiertagsarbeit,Mehrarbeit und Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.Ist das nicht ein wenig weit gefasst?

Wir haben ein Zeiterfassungssystem(elekronisch) aber die Stunden werden von der Buchhaltung nicht gutgeschrieben oder ausbezahlt und auch nicht in den nächsten Monat übetragen.

Die eigentliche Frage ist also, ob eine Klausel wie unten zulässig ist und man als
Arbeitnehmer vo einer Regelarbeitszeit X (42 Stunden Woche oder ähnlich) ausgehen kann.

Ab wann wäre denn das gesetzliche Höchstmaß erreicht?
Wir schaffen im Mittel ja nie eine 48 Stunden Woche da alleine die übliche Arbeitszeit schon 50 Stunden die Woche beträgt.
Unsere Jahresarbeitszeit kann sich also sehen lassen.
Die Vorausberechnung ist allerdings schwierig durch Feiretage und Urlaub.
Gibt es da eine Art Rechner online?

Vielen Dank für Ihre Antworten





-- Editiert am 01.05.2009 15:06

-- Editiert am 01.05.2009 15:09

-- Editiert am 01.05.2009 15:14

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-- Editiert am 01.05.2009 15:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag!

Hier kommt es natürlich auf die Vergütung und den Lohn drauf an.Ein "paar" Überstunden sollten schon geleistet werden und die könnten auch im einen gewissen Rahmen mit dem Lohn abgegolten werden können.Aber hier gibt es ganz sicher Grenzen. Sonst könnten Sie ja pausenlos durcharbeiten und keine Vergütung dafür zu erhalten.Für Feiertagsarbeit müßten Sie sogar einen Tag frei erhalten, es kommt natürlich darauf wo Sie arbeiten. Da nichts im Arbeitsvertrag über die tägliche Arbeitszeit vereinbart wurde, wird man im Falle einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht von den für Sie sonst üblichen Ttarifverträgen ausgehen.Ich gehe aber davon aus, dass Ihr Arbeitsvertrag sogar Sittenwiedrig ist, da die Formulierung für Mehrarbeit,Überstunden und die Feiertagsarbeit nicht zulässig ist.Wobei mich der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden schon interessieren würde.
Notieren Sie alle geleisteten Stunden Gewissenhaft mit Datum und die genauen Stunden. dass werden Sie ganz sicher einmal benötigen wenn es zur Verhandlung kommt.Da Sie ein Zeiterfassungssystem haben, wird es ja nicht schwer sein, den Nachweis für die Stunden zu erbringen.
Sie könnten natürlich auf die Bezahlung der Mehrarbeit vor dem Arbeitsgericht klagen, dies wird aber sicher zur Kündigung führen. Fordern Sie vorerst die Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit schriftlich beim Arbeitgeber ein, was aber auch wieder zu einer Kündigung führen wird, aus welchem Grund auch immer.
In Ihrer Firma scheint aber das Motto des Arbeitgebers zu sein:
In dieser Firma wird Niemand gekündigt,Sklaven werden verkauft!


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Erstmal hat der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung verstoßen, die Arbeitszeit nach dem Nachweisgesetz im Arbeitsvertrag festzulegen. Das wird vor dem Arbeitsgericht auf jeden Fall gegen ihn verwendet im Streitfall.

Der Weg, den Slavonia vorschlägt, ist gut! Leider stimme ich auch voll ihrer Einschätzung zu diesem Arbeitgeber zu.


Es gibt ja Gerüchte, das Lincoln gegen die Sklaverei war, weil Sklaven teurer als Landarbeiter waren. Bei Sklaven mußte man dafür sorgen, dass sie nicht verhungern.....

0x Hilfreiche Antwort

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