trott wissentlicher schwangerschaft arbeitsvertrag

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
krebsschen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
trott wissentlicher schwangerschaft arbeitsvertrag

Hallo ,ich weis das ich schwanger bin und möchte trotdem am 1.8 meinen arbeitsvertrag unteschreiben.Mein Arbeitgeber
weiß aber von der schwangerschfts nichts ,ich habe angst ihm das zu sagen.Ich möchte es erst tuten wenn ich schon ein bisschen gearbeitet habe.jETZT HAT MANN MIR GESAGT DAS WÄRE WISSENTLICHE TAÜSCHUNG UND ICH MUSS DANN RICHTIG VIEL GELD STRAFE BEZAHLEn Stimmt das ?das ich angst vor konsiquensen und geld starfen haben muss?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Nein, ganz im Gegenteil: Sie dürfen die Schwangerschaft sogar leugnen, wenn der AG im Bewerbungsgespräch danach fragt.

Also nichts mit Täuschung, Geldstrafe oder irgendwelchen Konsequenzen. Wurde der Arbeitsvertrag bereits von beiden Seiten unterschrieben?

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#2
 Von 
krebsschen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

nein,erst am ersten achten.nur ich mache mir halt sorgen weil mann halt meinte das das betrug wäre und ich habe doch komplettes kündiguns verbot.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
weil mann halt meinte das das betrug wäre


Wer ist dann "mann"?

Geben Sie doch mal die Begriffe Schwangerschaft + Bewerbungsgespräch in eine Suchmaschine Ihrer Wahl ein.


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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Regelmäßig ist die Frage nach einer Schwangerschaft nicht erlaubt und die Unwahrheit zu sagen unschädlich.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitsplatz überhaupt nicht von Schwangeren geeignet ist.

Machen Sie sich also nicht verrückt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Stefan 5

quote:
Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitsplatz überhaupt nicht von Schwangeren geeignet ist.


Stimmt, danke für die Ergänzung dieser Ausnahme.

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