trotz Krankmeldung freien Tag abziehen?

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
trotz Krankmeldung freien Tag abziehen?

Hallo liebes Forum,
eine kurze Frage:

und zwar habe ich meinen Bürojob gegen einen Bedienjob eingetauscht, weil ich da wesentlich mehr Geld verdiene.
Natürlich gelten in der Gastronomie etwas andere Regeln, wie zB Wochenendarbeit, usw.

Nun ist es so, dass ich normalerweise Dienstag und Donnerstag frei habe.
Am Montag war ich nun aber krank und konnte nicht arbeiten. Heute dann sehe ich im Arbeitplan, dass mein freier Donnerstag gestrichen wurde und dafür der Montag als frei umgeändert wurde, obwohl ich für Montag eine Krankmeldung hatte.

Bevor ich nun meinen Chef damit behellige, wollte ich mal fragen, ob das denn rechtens ist?
Ich bekomme Festgehalt, egal wie viel ich arbeite, falls das was damit zu tun haben könnte.

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Also meiner ganz unmaßgeblichen Laienmeinung nach geht das garnicht.
Krank ist krank und wer krank ist hat ja keinen Urlaub.

Somit entfällt ja der Erholungscharakter des freien Tages, oder nich?

Nicht umsonst kriegt man ja die Urlaubstage zB auch nicht abgezogen, wenn man im Urlaub krank wird.

Aber dazu werden dir andere sicher Genaueres sagen können.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Arbeitsplan scheint sowas wie ein Dienstplan zu sein.. Dienstpläne sind Urkunden, die nach Aushang nur nach Absprache mit Arbeitnehmern geändert werden dürfen. Den freien Tag auf einen AU-Tag zu verlegen ist schon sehr dreist und natürlich nicht zulässig. Wenn man sonst Di und Do frei hat, dann gilt das auch für Wochen mit AU-Meldung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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