tz

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)
tz

Hi Leute:

was haltet ihr davon:

Weinh.Geld wird nicht gezahlt, ist im Vertrag als Sonderleistung genannt, die nicht getätig werden muss--ABER : WG wurde nur einigen MA gezahlt, die wiederum nicht sagen sollten das sie welches bekommen haben.


Gutscheine von der FA sind ersatz für Urlaubsgeld- jetzt sind diese besagten ersatz für WG- im Vertr. sind diese als Ersatz für UG aber genannt.

Chef legt alles so aus, wie es ihm grade passt. Was könnte man machen ?!




-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Was könnte man machen ?!---


Das ist die altbekannte Methode, um Unfrieden zu stiften und das Betriebsklima nachhaltig zu stören.


Grund:
Bei einem miesen Arbeitsklima gibt es genug 'Zuträger' nach oben.


'WG wurde nur einigen MA gezahlt, die wiederum nicht sagen sollten das sie welches bekommen haben'

Uns sie haben es gesagt, und das Klima ist im .....Argen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

a) was genau steht im av
b) wäre es beweisbar, dass einige die sonderzahlung/-zuwendung erhalten haben? wenn nicht, ist es nur gerede, könnte ja sogar gelogen sein.

... was kannst du machen? dir einen anderen AG suchen ... (what else).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@meri

****
Das ist die altbekannte Methode, um Unfrieden zu stiften und das Betriebsklima nachhaltig zu stören.
****
Die Möglichkeit dass es in einer Firma auch MA gibt welche auf Grund ihrer Leistungen evtl. einfach kein WG verdient haben kommt für dich vermutlich nicht in Betracht.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@
Frank L :

--WG wurde nur einigen MA gezahlt, die wiederum nicht sagen sollten das sie welches bekommen haben. ----

Wenn nur Mitarbeiter eine Sonderzahlung aufgrund ihrer Leistung bekommen, dann wäre es ja gerade im Sinne der Geschäftsleitung, dass bekannt wird, dass Zahlungen nur an die erfolgen, welche die erforderliche Leistung gebracht haben ---als Ansporn für die Anderen.:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ frank l:
die w-zuwendung wird nun mal in aller regel nicth als leistungsprämie verstanden, insofern heißt die alternative tatsächlich alle oder keiner.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.796 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen