überbezahlung vom Arbeitgeber

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
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Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
überbezahlung vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin bis ende Februar in einem Pflegeheim angestellt gewesen. Habe für Februar mein Lohnzettel bekommen u mich schon gewundert warum ich,, so viel " rausbekomm habe. Heute schreibt mir meine Ex Chefin eine Mail das versehentlich zu viel Stunden gemeldet wurden u sie mir nächste Woche ein Rückenforderungsabrechnung schickt. Laut meiner Rechnung handelt es sich um 12. Muss ich die zurückzahlen u wenn dann auf einmal oder ist es pech für den Arbeitgeber wenn er sich verzählt hat?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Ja, Sie müssen das zurückzahlen. Ob auf einmal oder in Raten, müssen Sie mit ihm aushandeln.

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#2
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

In wie weit spielt das hier eine Rolle?Entreicherung nach § 818 III BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Das ist ein kompliziertes Thema. Auf einer Webseite (http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2011/ueberzahlung-des-gehalts-pech-fuer-den-arbeitgeber-23-11.php) steht dies: Bei geringfügigen Entgeltüberzahlungen im unteren und mittleren Einkommensbereich wird ohne nähere Darlegung des Arbeitnehmers davon ausgegangen, dass die zu viel gezahlten Beträge für einen erhöhten Lebensunterhalt verbraucht wurden und eine Bereicherung nicht mehr vorhanden ist (vgl. BAG vom 25.04.2001, Aktenzeichen 5 AZR 497/99 ). Das Bundesarbeitsgericht hat zehn Prozent für geringfügig erachtet.

Bei erheblichen Überzahlungen reicht die Darlegung eines höheren Lebensstandards im Zeitraum der Überzahlung nicht aus, um die Bereicherung wegfallen zu lassen. Der Arbeitnehmer kann aber beispielsweise darlegen, dass er von einem fälschlicherweise erhaltenen Weihnachtsgeld eine Reise getätigt hat, die er sonst nie angetreten hätte. Es hilft dem Arbeitnehmer jedoch nicht weiter, wenn er sich mit der Überzahlung Sachwerte geschaffen hat (etwa einen neuen Fernseher gekauft hat), ohnehin auftretende Ausgaben erspart (Schulden zurückgezahlt hat) oder sich andere Vermögensvorteile verschafft hat. In diesen Fällen ist er weiterhin bereichert und muss das zu viel Erlangte wieder herausgeben.

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#4
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

In meinem Fall sind es glaube 120€ ca die überzahlt wurden das müsste ja als unteres Einkommen zählen

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Und 120 Euro waren weniger als 10 %? Darauf kommt es nämlich an.

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#6
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Das stimmt wohl, also nach meiner Rechnung sind es sogar noch weniger hab nochmal genau gerechnet da wären es 50€. Wie am besten vorgehen

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Wie jetzt? 50 oder 120 Euro?

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#8
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Laut Stunden 50€ aber ich weiß nicht wie.Sie das mit dem Urlaub rechnen also sagen wir zwischen 50 und 120

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Da der Lohn vermutlich unter 1200 Euro lag, wissen wir folglich nicht, ob die Überzahlung innerhalb der 10-Prozent-Grenze liegt.

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#10
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Der Nettolohn lag im Februar bei 1026, also wenn es unter 102€ liegt greift ja die 10% grenze?

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

So ist es. In dem Fall müssen Sie halt gegenüber dem AG die Einrede der Entreicherung geltend machen und sich dabei sinnvollerweise auf das bei mir zitierte BAG-Urteil berufen.

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#12
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Für sowas müsste ja das Gericht einen Beratungsschein austellen das ich dies einen anwalt übergeben kann

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

ehrlich gesagt, dass was du da machst ist alerunterste Moralische Schiene!!!

Es ist nicht dein Geld, dir steht es einfach nicht zu!

Mal eine ganz ehrliche Frage, was machst du, wenn du Jemandem ausversehen zu viel Geld überwiesen würdest? Würdest du es dann zurückhaben wollen oder nicht?

Hierrauf wäre eine Antwort deinerseits sehr wünschenswert!

Jeh nachdem wie deine Antwort ausfällt, solltest du dann auch selber handeln...

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#14
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Wenn ich jemanden zu viel überweise würde ich mich erstmal über mich selber ärgern das ich nicht gut genug aufgepasst habe, aber dafür kann ja der andere niX. Mag sein das moralisch es nicht ok ist aber das ist mir ehrlich gesagt egal, es ist mir eine Genugtuung wenn ich damit durch komme, einfach kündigen nach arbeitsunfall ist auch moralisch unter aller sau vom Arbeitgeber gewesen da fragte sie auch nicht, genauso wenig fragten sie ob ich immer pünktlich heim bin oder nicht hab dort täglich mindestens 30 min für lau gearbeitet hat auch keinen interessiert

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