Hallo.
weiß nicht was ich machen soll...
juli hab ich in einer firma angefangen und die ganze zeit überstunden gemacht..mit meinem chef hatte ich die abmachung das ich die überstunden bezahlt bekomme..doch dann wurde ich krank für zwei wochen...und mein chef meinte zu mir ich hätte statt mich krank schreiben zu lassen meine überstunden nehmen sollen...darf man das???
so und jetzt will er mir die überstunden nicht zahlen ich soll sie abbumeln...
ich würde mich um paar tipps freuen und vorallem wohin ich damit gehen soll..
p.s....als tipp bei meinen überstunden kann ich einen monat zu hause sitzen...:(
liebe grüße
überstunden..
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also Überstunden abbummeln statt Krankschreibung ist Blödsinn.
Steht irgendetwas im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden?
Die Vereinbarung über die Bezahlung der Überstunden ist mündlich erfolgt?
Gibt es Zeugen?
Wie wurden die Überstunden dokumentiert? Aufgeschrieben und abgezeichnet oder..?
Werden die Kollegen ausbezahlt oder müssen die die auch abbummeln?
Viele Fragen, die eine sinnvolle Antwort erleichtern.
hallo...
es gibt zwar zeugen aber ich denke nicht das sie mir großartig helfen würde..es ist das liebling des chefs..
Die anderen kriegen ihre stunden bezahlt...und die die neu dazu gekommen sind..müssen aber auch hinterher rennen so wie ich es zumindest verstanden habe...Die Stunden sind aufgeschrieben...davon hab ich eine kopie und ich notiere es noch mal für mich extra...außerdem wenn wir kommen und wenn wir gehen stempeln wir uns ab..
Laut vertrag: Geleistete und genehmigte Überstunden werden auf Anordnung durch Geschäftsleitung entweder in Freizeit oder in Geld abgegolten..
danke im voraus...;)
-- Editiert von xx-honey-xx am 17.10.2008 10:23
-- Editiert von xx-honey-xx am 17.10.2008 10:26
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Ich seh das so:
Im Arbeitsvertrag steht eine schwammige Formulierung über die Abrechnung von Überstunden (Zeit oder Geld), die ganz nebenbei auch den AN benachteiligt, da er nach dieser Vereinbarung das nicht mitbestimmen darf. Da der AG aber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet ist, auch die Zusammensetzung des Entgelts vertraglich festzuhalten und er dies nicht getan hat, könnte dieser Punkt bei einer juristischen Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
(Ist nur eine Laienmeinung!)
Wenn die anderen Kollegen das Geld ausbezahlt bekommen, und es auch noch mit Ihnen mündlich vereinbart wurde, sehe ich gute Chancen im Fall einer Klage.
Gut, dass Sie die Überstunden nachweisen können, daran hakt es oft im Klageverfahren.
Ich würde in Ihrer Situation einen Anwalt fragen, ist ja auch hier nicht so teuer.
Danke für die antwort..
Ich werde versuchen mit ihm noch mal zu reden...aber wenn er dabei bleibt...dann werde ich das an meinen anwalt führen.....
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