ueberstunden

30. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
mark flip
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
ueberstunden

eine kleine frage zu ueberstunden: laut meinem av sind saemtliche ueberstunden mit dem gehalt abgegolten.
gibt es nun aber soetwas wie zumutbarkeitsgrenzen? denn ich muss ca. 12 = 24 arbeitstage! wochenden / anno auf messen oder aehnl. veranstaltungen...
muss der arbeitgeber wenigstens einige tage vergueten bzw. als freizeit geben?
und gibt es gesetzl. geregelte Spesen fuer die tage?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es gilt das, was im Arbeitsvertrag steht. Dort ist doch sicher etwas über die Zahl der pro Woche zu arbeitenden Stunden ausgesagt, evtl. sogar, in welchem Zeitraum diese abzuleisten sind.

Von Ausnahmen abgesehen (Notfälle), kann der AG Dich nicht zwingen, Arbeitsleistungen außerhalb dieser Vereinbarungen zu erbringen. Im Gegenzug kannst Du den AG nicht zwingen "freiwillig" geleistete Überstunden zu vergüten.

Falls Du also laut Arbeitsvertrag 40 Std. pro Woche arbeiten musst und davon bereits 16 Std am Wochenende gearbeitet hast, dann brauchst Du im Rest der Woche nur noch 24 Std. arbeiten.

Der AG ist nicht verpflichtet, Spesen zu zahlen, wenn dies nicht vereinbart wurde. Es gibt nur steuerliche Höchstsätze, bis zu denen der AG Spesen steuerfrei zahlen darf. Wenn er keine oder weniger Spesen zahlt, dann kannst Du die Differenz als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mark flip
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

danke f. die infos / wenn ich es recht verstanden habe, muesste der ag wenigstens freizeit fuer die vielen ueberstunden geben.
ja, eine 40/stundenwoche + die "ueblichen geringen" ueberstunden sind im arb-verrtrag geregelt ...

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