überwachung per gps

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
336mgub
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
überwachung per gps

hallo zusammen

bei uns in der firma ist es so, die fahrzeuge sind mit gps ausgestattet.
wir schreiben wöchentlich unsere stundenzettel geben diese ins büro und bekommen sie korigiert zurück. natürlich uber die standzeiten des autos auf der baustelle.
meine frage nun ob das rechtens ist oder wie man sich am besten verhalten könnte

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13 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... und bekommen sie korrigiert zurück

Mit anderen Worten: Man kürzt die Stunden, die ihr aufgeschrieben habt, und GPS liefert die Daten. Habe ich das richtig verstanden?

Die wirkliche Frage dahinter: Was ist eure Arbeit? Auch Warte-/Standzeiten können zu entlohnende Arbeit sein; zur Definition von "Arbeit" im Sinne des Arbeitsrechts gibt es genügend Informationen.

Kurzum: Ihr müsst die "Korrekturen" nicht notwendigerweise akzeptieren, wenn ihr gleichwohl arbeitet.
Die GPS-Ortung der Wagen wird eher nicht zu beanstanden sein.

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#3
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

ich schätze mal, das Problem wird sein, daß der AG Fahrtzeiten zu den einzelnen Arbeitsorten nicht als Arbeitszeit berechnen will

dazu müsste ein Tarifvertrag Aussagen treffen
ansonsten
nach dem Gesetz §§ 611,612 müsste der AG die gesamte Zeit (ab Abfahrt vom Leistungsort - in der Regel die Firma - bis zum erneuten Eintreffen bei Feierabend ) als Arbeitszeit bezahlen

alleine die angeordnete Benutzung eines Dienstfahrzeugs spricht für eine durchgehend "fremdnützige Tätigkeit" und deshalb für einen Anspruch auf komplette Bezahlung dieser Zeit,
egal ob man fährt oder steht

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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

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#4
 Von 
336mgub
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen

"Die wirkliche Frage dahinter: Was ist eure Arbeit?" monteur von beruf und fahren täglich von der firma zur baustelle. meist so 1,5 stunden fahrt und natürlich werden diese 3 stunden am tag(hin und rückfahrt) nich bezahlt.

"dazu müsste ein Tarifvertrag Aussagen treffen
"
wir haben kein tarifvertrag.

die zeiten werden genommen sobald wir auf der baustelle eintreffen und diese wieder verlassen.



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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

O.K. - Dann ist die Frage die, ob die Fahrten zum Einsatzort Arbeitszeit sind. Das wäre dann der Fall, wenn ihr z.B. die Autos vom Hof des AG holt, um zur Baustelle zu kommen.
Eine normale W-D-Fahrt käme in Betracht, wenn ihr von daheim zur Arbeitsstelle startet.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich finde es keineswegs natürlich, dass Ihre Wegezeiten nicht gezahlt werden, da diese ja offensichtlich zur Arbeitszeit gehören.

http://www.kh-giessen.de/archiv-newsletter-templ/september-2010/wegezeit.html :
"bb) Dienstliche Wegezeit
Dienstliche Wegezeiten sind hingegen alle Zeiten, die für Wege innerhalb der Arbeitszeit unternommen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich diese Wege innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes befinden, solange sie aus betrieblichem Anlass unternommen werden. Diese Wegezeiten sind Arbeitszeiten, wenn z.B. der Arbeitnehmer zunächst die Betriebsstätte des Arbeitgebers betritt, um dann mit einem betriebseigenen Beförderungsmittel zur auswärtigen Baustelle zu fahren. Gleiches gilt, wenn im oben genannten Fall vorher oder danach noch im Betrieb selbst gearbeitet wird (wenn z.B. Material ein- und ausgeladen wird). In vorgenannten Fällen beginnt und endet die Arbeitszeit immer in der Betriebsstätte."

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#7
 Von 
336mgub
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

leider sind die zeiten zur und von den baustellen bei uns keine arbeitszeit und ja wir treffen uns früh auf den firmhof um die autos zu holen und eventuell zu beladen und fahren von dort aus auf die baustellen.

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... wir treffen uns früh auf den firmhof um die autos zu holen und eventuell zu beladen und fahren von dort aus auf die baustellen.

... doch, dann ist es Arbeitszeit.
Frage nur, wie durchsetzen?

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#9
 Von 
336mgub
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ein richtiges gesetz gibt es da auch nich wirklich wa???

und mit der stundenkorrektur mit den den gps daten? wie verhält es sich da???

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein richtiges gesetz gibt es da auch nich wirklich wa??? <hr size=1 noshade>


Doch, das gibt es. § 612 BGB . Kollidiert aber mit der Rechtsprechung bezüglich Diensreiste als Arbeitszeit. In einigen Tarifverträgen gibt es diesbezüglich Regelungen. Fest halten sollte man auf jeden Fall: für den Fahrer ist es defintiv Arbeitszeit. Für die Mitfahrer eher nicht. Für die Mitfahrer ist es wiederum günstig, wenn das Firmen-Kfz vorher beladen wird. Dann wird daraus der Arbeitsbeginn mit der Folge, dass die Fahrzeit zur Baustelle bezahlt werden muss.

quote:<hr size=1 noshade>und mit der stundenkorrektur mit den den gps daten? wie verhält es sich da??? <hr size=1 noshade>


Wie läuft das konkret ab mit der Korrektur?

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#11
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

einschlägig wäre z.b. folgendes Urteil :

Der Dienstgang, auch die An- und Abfahrten, die ein Arbeitnehmer darauf verwendet, um an einen außerhalb des Betriebes seines Arbeitgebers liegenden Arbeitsplatz zu gelangen, ist dagegen normalerweise zu vergütende Arbeitszeit, sofern keine gegenteilige tarif- oder einzelvertragliche Regelung getroffen worden ist.

Der Arbeitnehmer schuldet nicht allein die Aufwendung von Arbeitskraft, sondern braucht seine Arbeitskraft auch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen für den Arbeitgeber einzusetzen. Verbraucht er diesen zeitlichen Rahmen durch Weg und Zeit und damit dadurch, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte des Arbeitnehmers an einen Ort außerhalb des Betriebes legt, so ist die im Interesse des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer verbrachte Wegezeit zwischen Betrieb und Arbeitsplatz Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmer befriedigt damit weisungsgebunden die Arbeitsbedürfnisse, die aus unternehmerischen Anlässen an einem außerhalb des Betriebes belegenen Ort auftauchen (vgl. BAG 8. Dezember 1960 - 5 AZR 304/ 58 - AP BGB § 611Wegezeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 3; einschränkend für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gehende Reisezeiten: BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/ 96 - BAGE 86, 261 ; s. zu Reisezeiten ferner BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/ 05 - NZA 2007, 155 ). Dies gilt erst Recht für Wegezeiten, die auf Weisung des Arbeitgebers innerhalb des Betriebes anfallen.

BAG, Urteil vom 21. 12. 2006 - 6 AZR 341/ 06

d.h. der AG darf diese Zeiten nicht abziehen

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
336mgub
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
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und mit der stundenkorrektur mit den den gps daten? wie verhält es sich da???
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Wie läuft das konkret ab mit der Korrektur?

also wir schreiben unsere stundenzettel ich sage mal wenn wir z.b.7.15- 18.15 also immer volle viertel stunden geben dies eim büro ab und bekommen sie eventuell geändert zurück.
ich meine des geht ja schon los bei der uhrzeit meiner uhr und der vom gps. da können vielleicht schon 5 minuten unterschied sein.

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