guten morgen zusammen,
darf der arbeitgeber nach einer kündigung und kurz darauf erfolgter, einseitig ausgesprochener, unbefristeteten freistellung etwas am gehalt oder der zulage kürzen ?
die zulage wird bereits in der höhe seit über 2 jahren gezahlt (betriebliche übung ?).
es besteht weder ein schriftlicher arbeitsvertrag noch eine schriftliche vereinbarung zu der zulage.
evtl. gibt es ja ein urteil dazu ?
danke für infos.
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unbefr. freistellung - gehalt + zulagen kürzung ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
bei zulagen stellt sich die frage, welcher art sie sind. erschwerniszulagen, nachtzulagen u.ä. werden dann gezahlt, wenn diese erschwernis vorliegt. andere zulagen wie allg. leistungszulagen dürften nicht bei freistellung gestrichen werden, denke ich, weil sie dauerhafter einkommensbestandteil sind.
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-- Editiert am 08.04.2011 13:45
nein, handelt sich um leistungszulage.
also kein tagesabhängige/schichtzulage o.ä.
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-- Editiert am 08.04.2011 20:10
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Hallo,
auch eine leistungsabhängige Zulage wäre kürzbar. Aber offensichtlich wurde die Zulage bezahlt, weil dein Chef zufrieden mit dir war. Es wurden keine besonderen Bedingungen mit der Leistung verknüpft! Dafür spricht , das sie seit über zwei Jahren in gleicher Höhe gezahlt wurde. Eine Kürzung in diesem Fall wäre also nicht möglich und muss gezahlt werden!
Das ist gängiges Recht!
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