unbefristeter Arbeitsvertrag - Zählt denn die Zeit auf 400 € Basis nicht auch schon dazu ?

30. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
MarkoR.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
unbefristeter Arbeitsvertrag - Zählt denn die Zeit auf 400 € Basis nicht auch schon dazu ?

Hallo in die Runde ,

hier das nächste Thema.

Meine Freundin arbeitet seit Mai 2007 in einer Bar auf 400 € Basis . Nun hat Sie im letzten Jahr im Juli einen befristeten Vertrag als Vollzeitkraft bekommen . Dieser ist jetzt das 2 x für weitere 6 Monate verlängert worden. Nun heisst es das der Vertrag nur noch 1 x verlängert werden darf um die 2 Jahre und die maximale Verlängerungsanzahl von 3 x nicht zu überschreiten sonst wäre meine Freundin automatisch in einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Hier nun meine Frage : Zählt denn die Zeit auf 400 € Basis nicht auch schon dazu ? Es war keine Unterbrechung zwischen 400 € Job und dem befristeten Vertrag .Welche Chancen hat Sie hier ?

Übrigens in Ihren Gehaltsabrechnung steht jedes Mal auch als Eintrittsdatum 05/07.

Vielen Dank im Vorfeld für Eure Hilfe .

Marko

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

deine freundin hat also in derselben bar einen befristeten vertrag für vollzeit bekommen, nachdem sie dort zuvor unbefristet als minijoberin angestellt war?
dann hätte sie bereits einen unbefristeten vertrag, weil befristet auf unbefristet nicht erlaubt ist - tzbfg.
(oder war der 400-euro-vertrag auch befristet?) in dem fall: diese zeit zählt mir.
trotzdem mund halten und die befristung erst dann überprüfen lassen, wenn der AG den vertrag nicht fortsetzen will.

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#2
 Von 
MarkoR.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Mundhalten ist klar bis nicht mehr verlängert wird.
Für den 400 € Job hatte Sie keinen Vertrag .
Dafür haben wir aber die Lohnabrechnungen aus dieser Zeit.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Für den 400 € Job hatte Sie keinen Vertrag .

irrtum: keinen schriftlichen vertrag, aber einen mündlichen und unbefristeten. gilt genauso. also hat sie jetzt eine falsch bzw. unzulässig befristete vollzeitstelle.

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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


erstmal müsste man ausschließen, daß für die befristungen ein sachgrund vorliegen würde
"sachgrundlose" befristungen wären unwirksam
überprüfbar wäre in dem fall aber immer nur die letzte befristung
zu beachten wäre auch die neue rechtsprechung des BAG zu diesem thema
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/urteile/bag-erleichtert-sachgrundlose-befristungen-deutlich/2011/04/11

allerdings müsste man das ganze dennoch mittels entfristungsklage (spätestens drei wochen nach ende der unwirksamen befristung) durchsetzen, weil automatisch ein unbefristeter vertrag entsteht nicht

befristungen sind ein heikles thema, auch vor gericht


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#5
 Von 
Rechtsanwalt Florian Weiss
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ihr Kommentar zu dieser unglaublichen BAG-Entscheidung gefällt mir gut. Gerade auch, weil einige Laien, die Begründung des BAG für ausreichend halten.
Ich hätte zu gern den Blick des RA der Klägerin bei der Urteilsverkündung gesehen.

Für die hier geschilderte Situation spielt das Urteil aber keine Rolle.

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