unbefristeter vertrag in porbezeit gekündigt...

17. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
ulfsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unbefristeter vertrag in porbezeit gekündigt...

hallo,

hab eine dringliche frage.
und zwar bin ich seit dem 16.01.2013 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. vertrag war (bis heute) unbefristet. probezeit läuft bis zum 15.07.2013.
heute wurde mir vom AG dieser vertrag (also in der probezeit) gekündigt und direkt im anschluss ein 1-jahres-vertrag angeboten.
ist das rechtens ?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Er könnte Sie auch ohne weiters in der Probezeit fristgerecht ,total Kündigen.
Was ist nun besser?

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Es kommt darauf an.

Wenn der Zeitarbeitsvertrag ohne Sachgrund erfolgte, ist die Befristung gemäß §14 Absatz 2 TzBfG wirkungslos.

Eine Befristung, welche sachlich genmäß §14 Absatz 1 TzBfG begründet ist, wäre wirksam.

Es empfieht sich aber immer erst dann einen Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn der AG die Befristung nicht mehr verlängern will oder dem AN einen sachlich begründen befristeten Arbeitsvertrag anbietet.

Eine zu frühe Überprüfung belastet das Arbeitsverhältnis unnötig.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 17.06.2013 14:14

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@gabimaus: das dachte ich erst auch. Aber. Bei befristeten Verträgen z.B. gilt ja, dass die nur ein paar Mal verlängert werden dürfen als befristet und dann irgendwann unbefristet sein müssen.
Dann könnte ja jeder AG immer einem kündigen bei befristeten Verträgen und dann anbieten: aber Sie kriegen einen neuen befristeten Vertrag. So geht's ja nicht.
Daher frage ich mich hier, ob das nicht auch so ähnlich ist. Denn offenbar will man ja den AN behalten.
Aber klar, grundsätzlich ist der AG im Recht und kann in der Probezeit kündigen, wie er will. Aber gilt das überhaupt als echte Kündigung, wenn man dort weiter beschäftigt wird nur unter anderen Bedingungen?
Entweder man wird gekündigt oder nicht. So ein "Trick" scheint mir nicht rechtens. Kurz mal kündigen, um den AN zu unter für ihn schlechteren Bedingungen dann wieder neu einzustellen. Scheint mir nicht rechtens.
Aber machen kann man da ohne Anwalt sicher nicht viel. Denn ohne Anwalt, wenn man dann jetzt besteht auf die Übernahme zu den abgemachten Konditionen, dann bleibt der AG wohl bei der Kündigung und man ist den Job ganz los. Denn die Kündigung war natürlich rechtens. Aber so ein Trick, kurz mal entlassen und zu neuen Bedingungen einstellen. Das ist nicht rechtens. Aber das muss man leider erst mal durchsetzen. Ohne Anwalt geht da sicher nichts.

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#4
 Von 
ulfsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antworten.
da mein AG (vermute ich) seinen anwalt auch befragt haben wird, befürchte ich, dass dieses verhalten doch legitim ist.
andererseits steht in der kündigung kein grund.

hintergrund ist, dass ich bei meinem vorherigem AG einen unbefristeten vertrag hatte. diesen habe ich gekündigt, natürlich mit der sicherheit auch bei dem neuen AG einen unbefristeten vertrag zu haben. diese tatsache wird nun komplett gedreht durch die änderung.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Das klingt doch einigermaßen danach, dass der AG sich nicht sicher ist und eine Festlegung nach sechs Monaten ihm verfrüht erscheint; ich vermute deshalb, dass die Befristung der Erprobung dienen könnte. Ich würde das Gespräch suchen und nachfragen, was hinter dem Angebot steht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Aber machen kann man da ohne Anwalt sicher nicht viel. Denn ohne Anwalt, wenn man dann jetzt besteht auf die Übernahme zu den abgemachten Konditionen, dann bleibt der AG wohl bei der Kündigung und man ist den Job ganz los.

Selbst mit Anwalt kann man derzeit nichts machen. Denn die Kündigung in der Probezeit bleibt dann einfach bestehen, da hilft auch kein Anwalt.

Später, wenn der befristete Arbeitsvertrag vorliegt, könnte man einen Anwalt das ganze prüfen lassen.

Aber erfahrungsgemäß werden AN die sich den Arbeitsplatz einklagen dort nicht mehr sehr glücklich ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
vielen dank für die antworten.
da mein AG (vermute ich) seinen anwalt auch befragt haben wird, befürchte ich, dass dieses verhalten doch legitim ist.
andererseits steht in der kündigung kein grund.


Das Gesetz und auch die entsprechende Rechtssprechung ist hier eindeutig. In der Kündigung braucht auch kein Grund zu stehen.

Die Frage die hier zu beantworten wäre, ist die Befristung sachlich begründet? Und hier sollten Sie die Bedingungen des TzBfG §14 Absatz 1 im einzelnen genau ansehen.

Aktuell bleibt Ihnen doch nichts anderes übrig, als auf das Angebot einzugehen.

Dann können Sie sich auf jeden Fall aus ungekündigter Stellung auf die Suche nach Alternativen machen.

quote:
hintergrund ist, dass ich bei meinem vorherigem AG einen unbefristeten vertrag hatte. diesen habe ich gekündigt, natürlich mit der sicherheit auch bei dem neuen AG einen unbefristeten vertrag zu haben. diese tatsache wird nun komplett gedreht durch die änderung.


Das Risiko geht man immer ein. Mit der befristeten Stellung hätten Sie jetzt - wie gesagt - sogar länger Zeit eine neue zu finden. Ohne das Angebot des AG würden Sie in 14 Tagen auf der Straße stehen.


quote:
Aber erfahrungsgemäß werden AN die sich den Arbeitsplatz einklagen dort nicht mehr sehr glücklich ...


Das ist vollkommen richtig, man sollte daher die Zeit unbedingt für die Suche nach etwas anderem nutzen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 18.06.2013 01:50

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