Hallo zusammen,
angenommen in einem Arbeitsvertrag wäre eine 40Std Woche vereinbart und mit einem Bruttogehalt von XXX€ abgegolten. Aufgrund des Bruttogehalts und einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 1733,33 Std ergibt sich der Stundenlohn.
Mehrarbeit geht auf ein Gleitzeitkonto.
Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt sind 2 Überstunden abgegolten.
Das hieße, der AN arbeitet 2 Stunden ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Wäre dies rechtens?
Inwieweit ist ein AN verpflichtet, Überstunden zu machen? Auch, wenn z.B. ständig 45Std (auf die letzten 5 Monate) gefordert werden.
Es handelt sich bei der angenommenen Tätigkeit um Werkstattarbeit in einem Betrieb mir ca. 100 MAs, ohne Betriebsrat.
Danke,
Pölfahrer
unbezahlte Überstunden - Inwieweit ist ein AN verpflichtet, Überstunden zu machen?
11. Oktober 2010
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Frage vom 11. Oktober 2010 | 10:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
unbezahlte Überstunden - Inwieweit ist ein AN verpflichtet, Überstunden zu machen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2010 | 12:58
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Mehrarbeit geht auf ein Gleitzeitkonto.
Mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt sind 2 Überstunden abgegolten.
Das hieße, der AN arbeitet 2 Stunden ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Wäre dies rechtens?
Das ist zwar nicht schön, kann aber nach derzeitiger Rechtsprechung so vereinbart werden.
quote:
Inwieweit ist ein AN verpflichtet, Überstunden zu machen?
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung im AV an. Wenn dort ein Gleitzeitkonto vereinbart ist, wird vermutlich auch eine Mehrarbeitsklausel drinn stehen.
quote:
Auch, wenn z.B. ständig 45Std (auf die letzten 5 Monate) gefordert werden.
Solange die durchschnttlich 48h pro Woche lt. ArbZG nicht überschritten werden, ist nichts dagegen einzuwenden.
quote:
Es handelt sich bei der angenommenen Tätigkeit um Werkstattarbeit in einem Betrieb mir ca. 100 MAs, ohne Betriebsrat.
Dann wird`s Zeit einen BR zu gründen.
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