Wenn ich unbezahlten Urlaub nehmen könnte, um meine Zeit zwischen ablaufender Elternzeit und beginnendem Mutterschutz zu überbrücken, welche Pflichten bzw. Rechte entstehen dadurch? Habe ich dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld? Muss der AG Sozialabgaben leisten? Ist so etwas rein rechtlich O.K.?
unbezahlter Urlaub - Habe ich dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld?
1. Dezember 2005
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Frage vom 1. Dezember 2005 | 23:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
unbezahlter Urlaub - Habe ich dann Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2005 | 00:04
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo slipper,
Mutterschaftsgeld weiß ich jetzt nicht, aber Sozialabgaben...wovon denn bitte?
Was soll rechtlich okay sein? Wenn ihr unbezahlten Urlaub vereinbart?
MfG
#2
Antwort vom 2. Dezember 2005 | 11:33
Von
Status: Schüler (376 Beiträge, 95x hilfreich)
hast du nicht mal was von 2 Tagen erzählt, die Du noch arbeiten müsstest?
Hast Du deinen AG gefragt, denn Urlaubsanspruch müsste ja da sein (zumindest 1/12 deines Jahresurlaubes)??
Ally
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2005 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Urlaubsanspruch hast Du auch für die 14 Wochen des Mutterschutzes. Damit bräuchtest Du bei 2 Tagen gar keinen unbezahlten Urlaub nehmen.
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