Guten Abend, ich habe mal ne Frage:
Und zwar bin ich selbst beschäftigt und würde in meinem Urlaub gerne 2 tage bei meinem Bruder in seinen ein Man Firma unentgeltlich aushelfen, da er aus gesundheitlichen Gründen sonst sein Auftrag verliert. Ist sowas rechtlich in Ordnung oder muss sowas angemeldet werden. Wie geht man bei so einem Fall vor? Danke für die Antwort
unentgeltliche familiäre hilfeleistung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt darauf an, was für Arbeit das genau ist, ob diese Konkurenztätigkeit zum Arbeitgeber wäre und ob man da nach außen hin auftritt.
Grundsätzlich ist jede Tätigkeit erlaubt die dem Erholungszweck nicht zuwiederläuft. Das lässt Spielraum für weite Interpretation.
Also ich bin Soldat und würde für ihn auf einer Baustelle Hilfsarbeiten übernehmen. Er ist Elektriker und ich würde vorarbeiten machen.
Muss er das anmelden?
-- Editiert von fb412686-57 am 20.04.2015 21:29
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Auf den Bau arbeiten ohne Anmeldung?
= Schwarzarbeit
Gerade Baustellen werden ja auch bevorzugt kontrolliert. Ich kann zwar nicht abschätzen, wie hoch das Risiko da für die einzelne Kleinbaustelle ist. Würde ich aber nicht rausfinden wollen, hat unangenehme Konsequenzen. Insbesondere wenn es zum Unfall kommt oder der Bauherr davon erfährt.
Auch würde ich der BW davon erzählen.
Mithilfe innerhalb der Familie und für derart begrenzte Zeit scheint mir möglich und ich würde es nicht so dramatisch einstufen, wenn und solange nicht Geld fließt.
-- Editiert von blaubär+ am 21.04.2015 07:51
Es wird wohl kaum als HIlfe innerhalb der Familie angesehen, wenn ein Soldat auf einer fremden Baustelle im Urlaub in Vertretung seines Bruders arbeitet. Bei einer Überprüfung wäre das m.E. Schwarzarbeit. Die fehlende Versicherung kommt da hinzu.
Dem Soldaten wurde die Tätigkeit erlaubt?
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 20 Nebentätigkeit
(1) Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in Absatz 6 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach Absatz 7 entsprechend § 98
des Bundesbeamtengesetzes zu ihrer Ausübung verpflichtet sind.Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:
1. gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten und
2. Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft.
Die Frage ist wie entspannt der örtliche Zoll das sieht wenn er für die Firma des Bruders auf einer fremden gewerblichen Baustelle tätig wird.
Das Konstrukt der "Mithilfe innerhalb der Familie" ist wohl nicht für solche Fälle gedacht.
Der hiesige Zoll würde jedenfalls ein entsprechendes Strafverfahren einleiten, ergab meine Rückfrage.
Danke für die schnellen informativen hinweise. Da werd ich das wohl lieber bleiben lassen.
Hallo,
Vorschlag:
1. du lässt dir von deinem Dienstherren die Nebentätigkeit genehmigen
2. dein Bruder meldet dich bei der Minijobzentrale an.
Kostet ihn letztendlich nur die Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge auf den tariflichen Lohn für Arbeiten im Baugewerbe.
Gruß
Andreas
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