unentgleltlich eunmalig freund im kleinunternehmen helfen ?

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
thehealthyman
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)
unentgleltlich eunmalig freund im kleinunternehmen helfen ?

Wie sind die rechtsmäßigkeiten wenn ich einem freund einmalig helfen würde für seinen terrarienverkauf helfen würde,das terrarium in kleinteilen einzuladen und beim kunden mit auszuladen und aufzubauen?da es ein sehr grosses terrarium ist,braucht er zumindest zum tragen der einzelteile hilfe.

Darf ich das einmalig unentgeltlich machen oder muss das irendwo schriftlich festgehalten werden?

Wie wäre es wenn er einmalig jemanden bezahlen würde zb enen freund?habe gelesen es gibt einen freibetrag von etwa 200 euro,wo es noch nicht versteuert werden muss?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

ist doch kein Problem, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen.

Arbeitslohn muss allerdings versteuert werden, d.h. in der Steuererklärung ist es anzugeben.

Vorher bitte verbindliche Absprachen zur Haftung treffen, falls was kaputt geht.

Berry

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Wenn Geld fließt, wird es immer schwierig. Bleibt bloß die Frage, an welcher Stelle. Dein Freund hat das Problem, wie er die Zahlung verbuchen soll, und du mit der Steuer. Bei der Neigung der Finanzämter, jeglichen Geldfluss zu erfassen, vermute ich eher, dass du das in der Steuererklärung angeben musst.
Ich denke nicht, dass bei einer einmaligen Sache wie beschrieben ein Arbeitsvertrag zustande kommt, vielleicht aber ein Werkvertrag oder sonst etwas.
Vor einiger Zeit gab es hier eine ähnliche Frage bzgl. der Mithilfe eines Familienmitglieds auf dem Bau; der Verwandte hatte eine Firma. Allerdings sollte diese Mithilfe öfter in Anspruch genommen werden. Da war sich die Community einig, dass das nur zu Problemen führt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von thehealthyman):
Wie wäre es wenn er einmalig jemanden bezahlen würde zb enen freund?

Das wäre ok, solange alle gesetzlichen Vorschriften (Anmeldung Sozialversicherung, Steuern- und Sozialversichrungsbeiträge, ... ) beachtet werden.



Zitat (von thehealthyman):
habe gelesen es gibt einen freibetrag von etwa 200 euro,wo es noch nicht versteuert werden muss?

Mag sein das es so etwas gibt. Da wäre der Kontext relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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