Ich bin in mein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis betriebsbedingt gekündigt worden ohne jeden grund,
Gott sei dank hab ich genau zum übergang jetzt einen neuen + tolleren und sogar Vollzeitstelle gefunden + auch unterschrieben
An Klage auf Weiterbeschäftigung (Abfindung) habe ich kein Interesse
ich möchte restlichen wochen nicht mehr zu arbeit, d.h. unentschuldigtr fehlen, da ich menschenverachtend behandelt + gemobbt + mein arbeit jetzt wer anders macht,
auf Lohnfortzahlung im krankheitsfall verzichte ich, da mir
krankschreiben zu blöd ist, und ich nur sehr wenig verdient, da teilzeit nur 2 tage in woche ca 16 stunden
Habe nun folgendes gelesen:
Der Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit und über deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren und entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Arbeitgeber ist bei Verletzung dieser Pflichten berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, eine Abmahnung zu erteilen und ggf. im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Das Merkblatt informiert über alle Einzelheiten.
kann mein untentschuldigtes fehlen irgend nachteil ausser aufgeführten sachen (kein lohnfortzahlung, gekündigt bin ich ja schon von den arbeitgeber), bin ich weiter gesetzlich krankenversichert?
dank urkal
-- Editiert von Urkal am 08.01.2006 18:35:04
-- Editiert von Urkal am 08.01.2006 18:36:14
-- Editiert von Urkal am 08.01.2006 18:38:06
unentschuldigtes Fehlen, wurde gekündigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@Urkal
Denkbar sind im Ernstfall:
- schlechteres Zeugnis
- Schadenersatz (wenn nachweisbar)
- keine Lohn-/Gehaltszahlung
- fristlose Kündigung
- der alte AG könnte (evtl. auf Nachfrage) dem neuen AG mitteilen, dass der Mitarbeiter dann wohl vertragsbrüchig geworden ist
- der neue AG könnte sich daraufhin überlegen, ob er mit einem Mitarbeiter, der vertragsbrüchig wurde/unentschuldigt gefehlt hat weiter zusammenarbeiten möchte
Und ob du krankenversichert bist, hängt davon ab wie sich das zeitlich überschneidet. Bei dem neuen AG bist du ja dann vermutlich versicherungspflichtig tätig. Oder?
MfG
Bei neuen AG bin ich versicherungspflichtig
Zeugnis brauche ich nicht, da neue AG weiss was bei alten AG los war
was ist nun mit Schadenersatz (wenn nachweisbar)?
dank urkal
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Was soll mit Schadenersatz sein? Wenn dem Arbeitgeber durch dein Fernbleiben ein Schaden entsteht, dann kann er dir den in Rechnung stellen.
Was den Verzicht auf das Zeugnis betrifft: Ich weiß nicht wie lange du dort tätig warst, aber wer sagt dir, dass du bei dem nächsten AG (der jetzt kein Zeugnis verlangt) ewig arbeiten wirst? Hast du mal drüber nachgedacht, wie das in ner Bewerbung aussieht, wenn man dann kein Zeugnis vorweisen kann?
Hallo Urkal,
Sie sprechen ja mehrere Dinge gleichzeitig an.
Gekündigt sind Sie ja schon. Allerdings haben Sie natürlich bis zum Ende der Beschäftigungsdauer noch die Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag zu erbringen. Bleiben Sie unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern erfüllen Sie damit nicht Ihren Teil der Vereinbarung zu erfüllen, somit ist Ihr Noch-AG auch nicht verpflichtet Ihnen das Entgelt zu zahlen.
Ich würde folgendes tun: Freistellung von Beschäftigung vereinbaren, da das Arbeitsverhältnis sowieso zerrüttet ist (wg. Mobbing etc.), die Arbeit schon von einem Nachfolger ausgeführt wird und Resturlaub evtl. auch noch vorhanden ist.
Arbeitgeber lassen sich häufig auf diese Regelung ein, denn ein gekündigter demotivierter Mitarbeiter nutzt niemandem. So wird das Gehalt noch bis zum Schluss gezahlt, man kann sich in Ruhe auf die nächste Arbeitsstelle vorbereiten und man ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Sollte Ihr Arbeitgeber sich nicht darauf einlassen, sollten Sie trotzdem einen Arzt aufsuchen. Wenn aufgrund von Mobbbing gesundheitliche Folgen bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu befürchten sind, lassen Sie sich besser krankschreiben. Ihr neuer Arbeitgeber wird es Ihnen danken.
Tipp zum Schluss: Zeugnis sorgfältig lesen. Ob noch Ansprüche auf eine Abfindung vorhanden sind kann ich nicht beurteilen. Vielleicht weiß ja jemand anderes aus dem Forum mehr darüber.
Viele Grüße,
barchetta
bleibt bei Freistellung von Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld, so wie jetzt, falls kein neuer Arbeitgeber gefunden wär, habe Sachen von Arbeitsamt zu Sicherheit ausgefüllt + Kündiguhngsschreiben dort vorgezeigt
Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt hat, wird diesem in der Regel keine Steine in den Weg legen, wenn dieser vor dem offiziellen Ende der Beschäftigung einen anderen Job antreten will. In diesem Fall wird es zu einem Aufhebungsvertrag kommen, der die eine Seite vor einer Kündigungsschutzklage schützt und die andere Seite früher freistellt.
Versuchen sie es liber so, als mit dem unentschuldigten Fehlen.
bei dem Aufhebungsvertrag, bin ich
a)weiter sozialversichert bis ich neue Arbeit in 4 wochen antrete
b) habe ich anspruch arbeitslosengeld, wenn das neue arbeitsverhältnis doch nicht zustande kommt, im moment habe ich anspruch auf arbeitslosengeld
Ein Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zu einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der Arbeitnehmer behält seinen vollständigen Anspruch, wenn er ohnehin zu diesem Zeitpunkt oder sogar früher betriebsbedingt gekündigt worden wäre. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht i.S.v. § 144 Absatz 1 Nr.1 SGB III
ohne wichtigen Grund beendet.
bin ich die nächsten 4 wochen dann krankenversichert?
Geanu genommen bist Du nicht krankenversichert.
Man kann sich aber 3 Monate lang rückwirkend freiwillig krankenversichern.
Du gehst also kein Risiko ein. Sollte in den 4 Wochen etwas passieren, dann versicherst Du Dich einfach rückwirkend.
Arbeitslosengeld erhälst Du für diese 4 Wochen allerdings nicht, wie Du schon richtig erkannt hast. Bei unentschuldigtem Fehlen würdest Du aber auch nichts bekommen.
Wenn das neue Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, dann erhälst Du nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist Arbeitslosengeld.
Ich würde übrigens auch vorschlagen, dass Du unter den genannten Umständen einen Aufhebungsvertrag mit dem AG abschließt.
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