ungerechtfertigte Abmahnung - Wie geht der Mitarbeiter am besten vor?

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
askarban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechtfertigte Abmahnung - Wie geht der Mitarbeiter am besten vor?

Guten Abend zusammen,
in der Firma wurde eingebrochen und div. Rechner, Notebooks entwendet. Ein Mitarbeiter der IT wurde in den frühen Morgenstunden (etwa 5.00h) informiert und fuhr vor Ort. Im laufe des Vormittages wurden 2 weitere Kollegen angerufen. Gegen Mittag wurde ein weiterer Kollege angerufen und gefragt, ob er in die Fa. Kommen könne. Zu diesem Zeitpunkt, inkl. Dem gesamten Wochenende, Ahnungslos was vorgefallen war. Er verneinte die Frage da er priv. Unterwegs war und fragte den Kollegen, was los sei. Daraufhin erhielt er keine Antwort.
Die anderen 2 angerufenen Kollegen waren ebenfalls nicht vor Ort, das gesamte Wochenende!
Der Kollege war angeblich das gesamte Wochenende mit der Wiederherstellung der
Arbeitsplätze beschäftigt und rief nicht den Kollegen erneut an bzw. hinterließ keine Info per SMS oder Mailbox am Handy. Ebenso wenig erfolgte ein Anruf über die priv. Tel.-Nr. Am Montag Morgen, zu Arbeitsbeginn, sah der Kollege die „Bescherung“ und griff sofort Tatkräftig zu um das Chaos weiter zu beseitigen und die Arbeitsplätze vollends Funktionsfähig zu machen. Am diesem Tag redet sein Kollege kein Wort mit Ihm, er hatte lediglich eine böse, mit Emotionen gestickte e-Mail in seinem Firmenaccount. Diese Mail wurde am Montag morgen erst gelesen. Am Dienstag Mittag erhielt er von der Chefsekretärin, gleichzeitig Personalbüro, eine Abmahnung mit der Begründung er habe am Wochenende nicht geholfen. Wie auch, er wurde nicht informiert.
Der Arbeitsvertrag sieht eine Arbeitszeit von Mo-Fr. vor mit einer 40 Stunden Woche.
Und Nun? Wie geht der Mitarbeiter am besten weiterhin vor?
Abmahnung begründet? Firma am Ziel vorbei geschossen?
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten bitte melden

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Daraufhin erhielt er keine Antwort.


Hallo askarban, und was heißt das jetzt genau? "Das sag ich dir, wenn du da bist"? Aufgelegt? Verbindung unterbrochen?

quote:
Der Kollege war angeblich das gesamte Wochenende mit der Wiederherstellung der
Arbeitsplätze beschäftigt und rief nicht den Kollegen erneut an bzw. hinterließ keine Info per SMS oder Mailbox am Handy. Ebenso wenig erfolgte ein Anruf über die priv. Tel.-Nr.


Man kann dem Kollegen daraus keinen Vorwurf machen, dass er nicht zig mal versucht hat die Kollegschaft zu erreichen.

quote:
Wie auch, er wurde nicht informiert.


Ja was denn nun? Weiter oben schreibst du, er wurde angerufen. Oder sprichst du gleichzeitig von mehreren Kollegen?

Ob die Firma 'am Ziel vorbei geschossen' hat, wird sich herausstellen, wenn eine Kündigung erfolgen würde auf Basis der Abmahnung.
Wie lange ist der Mitarbeiter in der Firma tätig? Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?

MfG

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#2
 Von 
askarban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
zu 1: Ich wurde nicht informiert, das Eingebrochen wurde. Der Anruf war: kannst du kommen? Antwort: Nein, warum? Also du kannst nicht kommen? Antwort, Nein, was ist denn los. Keine Antwort und das Tel. Gespräch wurde vom Kollegen in der Fa. beendet.

Die Fa. hat rund 85 Mitarbeiter und keine Betriebsrat!

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Du kannst, wenn der Sachverhalt in der Abmahnung nicht richtig dargestellt wird, eine Gegendarstellung schreiben, die zur Personalakte genommen werden muss.

Ansonsten schau mal hier ->
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/a_l/abmahnung.php?navid=10

Ein Gespräch mit Chef und Kollegen darüber wäre vielleicht auch nicht schlecht, in dem man alles klären kann.

MfG

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#4
 Von 
askarban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
da der Kollege aber jetzt als "Held" darsteht und ich die A Karte habe, wird wohl ein Gespräch auch nicht viel nützen. Zumal das hätte auhc vor der Abmahnugn statt finden können.
Ist er verpflichtet die Abmahnugn zurück zu nehmen oder die Gegenddarstellung zu akzeptieren? Der Chef ist ein Machtmensch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist er verpflichtet die Abmahnugn zurück zu nehmen


Nö.

quote:
die Gegenddarstellung zu akzeptieren?


Ums akzeptieren gehts hier nicht. Es geht hier nur um dein Recht, deinen Kommentar in die Personalakte aufzunehmen. Ob das dem Chef gefällt oder nicht, ist egal.
-> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__83.html

Wie lange bist du denn dort schon tätig?

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#6
 Von 
askarban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
ich bin jetzt gute 2,5 Jahre dort beschäftigt.
Die Frist für eine Gegendarstellung ist, soweit ich jetzt in Erfahrung bringen konnte, bis 14 Tage nach Erhalt?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Für die Gegendarstellung gibts keine Frist, aber sinnvoll wäre es schon das so zeitnah als möglich zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hermione
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

@Philosoph

Dazu hätte ich eine Frage: Muß der AN ebenfalls Beweise in der Gegendarstellung erbringen, die seine Gegendarstellung stützen, oder reicht die reine Gegendarstellung "So war es nicht, es war sounso"?

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö, hermione muss er nicht. Aber wenn man schreiben kann "Für die Zeit von x - y Uhr als ich angeblich diesundjenes getan/nicht getan haben soll, kann Herr A bezeugen, dass ich ..." ist das schon besser als wenn man nur schreibt "Ich habe das ... nicht getan.."

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Arbeitnehmer kann auch gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen.

Sollte das Gericht feststellen, wie es in diesem Fall nach der Darstellung anzunehmen ist, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, muß sie aus der Akte entfernt werden.

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