unter Tarif bezahlt

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)
unter Tarif bezahlt

Hallo,

eine Firma ist an einem Tarifvertrag angeschlossen.

Ein Mitarbeiter übt eine höhere Tätigkeit aus, als bisher im Tarifvertrag, deshalb müsste er höher gestuft werden.

Der Chef sieht es nicht als höhere Tätigkeit und stuft ihn nicht höher ein.

Da der Mitarbeiter nachweislich von mindestens eine Mischtätigkeit von Ihm nachweisen kann, muss laut tarifvertrag er auch in die höhere Gehaltsgruppe eingruppiert werden.

Da er trotzdem unter Tarif durch diese nicht-eingruppierung seitens des Chefs eingestuft wird,

ist das dann trotzdem ein Verstoß gegen eine Hauptpflicht des Arbeitgebers, der Entgeltpflicht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wieso denn? Der AG zahlt ja Entgelt. Und ob die Einstufung nun richtig oder falsch ist, wäre erst mal zu klären. Am besten mit Hilfe eines Anwalts oder (so man Mitglied ist) mit Hilfe der Gewerkschaft.

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#2
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

die Einstufung ist definitiv falsch, auch aussage des Chefs für Personalrecht der Firma , jetzt würde mein freund gerne wissen, da er es satt hat seit einem halben jahr um gut 800,- unterbezahlt zu werden.

ihm wurde auch eine Artvollmacht durch schweigen mit duldung und sogar lob für den Einkauf einer Abteilung zugesprochen.

der chef meinte es sei lediglich etwas wo er hinarbeiten müsse damit er das selber später alleine die abteilung führen kann, da er noch einen vorgesetzten über ihn hat.

welche möglichkeiten hat er nun?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Keine Ahnung wie in der Firma das geregelte Procedere zur Beantragung einer anderen Einstufung ist und ob er das eingehalten hat. Ansonsten hatte ich ja schon geschrieben -> Anwalt oder Gewerkschaft hinzuziehen.

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#4
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

also das personalwesen gibt laut gewerkschaft vor,

sofern der Arbeitgeber nicht zuordenen kann, ob der Mitarbeiter nun eine höhere Tätigkeit hat oder eine Mischtätigkeit hat, ist er in die höhere Tarifgruppe einzustufen.

das heißt der arbeitgeber hätte das von sich aus tun müssen, und sogar hat ihn mein kumpel daruf des öfteren schon hingewiesen

nun wollte er evtl rechtliche schritte

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hat er dazu irgendwelche Schriftstücke oder lief das alles mündlich zwischen AG und AN?

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#6
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

das lief mündlich mit 2 geschäftsführern das gespräch das er nicht höher eingrupiert wird, eigentlich hat nur der eine chef was zu melden, der andere sitzt laut meinem kumpel nur danaben und hat halt zu gehört

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