hallo in dem betrieb wo ich momentan als praktikant tätig bin, habe ich vor kurzem in der führungsetage durch zufall die Tarifvereinbarungen für den Betrieb zu gesicht bekommen.
da mich zuvor ein kollege angesprochen hatte, da er bestimmte aufgaben mehr seit einem halben jahr hat, z.b einkaufsbefugnis, bekommt er aber trotztdem nicht mehr gehalt.
durch den einblick in der tarifvereinbarung, sah ich das er in der berufsgruppe xy ist und eigentlich in die nächst höhere eingesiedelt sein müsste von seiner tätigkeit aus.ich sagte ihm das und er wäre fast ausgeflippt, nun wollte ich mal nachfragen bei euch hier.
das heist er arbeitete ein halbes jahr unter tarif was ausdrücklich laut firmenzentrela verboten sei.
hat er nun anspruch auf sofortige eingruppierung in die neue gehaltgruppe?
kann er notfalls für das halbe jahr das er unter tarif gearbeitet hatte das nicht bekomene gehalt im nachhinein verlangen? notfalls durch arbeitsgericht?
zudem hat er einen befristeten arbeitsvertrag von 2jahren wie wäre dort die kündigungsfrist? 14Tage oder 1Monat?
Danke
unter tarif gearbeitet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
--- editiert vom Admin
wie sieht das aus wenn er für das halbe jahr das gehalt rückwirkend möchte? dem chef dies sagen und eine frist setzten? was ist wenn chef ausweicht? vors arbeitsgericht gehen?
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Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Freundlich Chef drauf hinweisen, und wenn er ablehnt Anwalt bzw. Gericht einschalten.
Geht ja sicherlich um eine nennenswerte Menge Geld.
Erst mal sollte man den Tarifvertrag und die Eingruppierungskriterien genau durchlesen, um zu sehen, ob man diese auch tatsächlich erfüllt.
(Nix für ungut, aber ich würde mich da nicht auf die Aussage eines Praktikanten verlassen, der mal einen Blick auf irgendwelche 'Tarifvereinbarungen' werfen konnte.)
Und dann sollte man schauen, ob es arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gibt. Denn dann muss man ziemlich schnell handeln und i.d.R. seinen Anspruch erst mal schriftlich geltend machen, bevor noch mehr Zeit vergeht und der (evtl. vorhandene) Anspruch entfällt.
die nächste eingruppierungsstufe wäre:
stufe xy wenn man den abteilungsleiter vertritt und eine einkaufsberechtigung hat
der GF hat zwar dies nicht ausdrücklich erwähnt, da er genau deswegen die kosten sparen möchte, aber weis dass er die tätigkeit aus dem betrieblichen alltag sich so entwickelt hat, da er zum ende des jahres AL werden soll, somit vertritt er ihn bisher "inoffiziel" aber mit wissen des GF.....seit einem halben jahr nun schon.
da im deswegen 700,- im monat fehlen wollte ich wissen ob er nun anspruch auf eine sofortige eingruppierung hat und eine rückerstattung für das halbe jahr?
Kommt auf die genaue Regelung (Wortlaut!!!) des Tarifvertrages an.
Tarifvertrag für Angestellte für das Bundesland XY im Branche XY
Beschäftigungsgruppe 4: ......."stellverter des Abteilungsleiter, Berechtigung zum Einkauf"...etc...
genau diese vorraussetzungen werden ja erfüllt
anweisung von der zentrale:
diese tarife müssen eingehalten werden
...um diese anscheinend auch einhalten zu können, bewerten die GF´s der einzelnen filialen anscheinend den MA einfach in eine schlechtere Beschäftigungsgruppe
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