Hallo Zusammen,
ich möchte mal gerne euren Rat bzw. Empfehlungen für folgenden Fall einholen.
Einem Arbeitnehmer (AN) wurde ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber (AG) angeboten. Dieser wurde vom AN nicht unterschrieben. Einen Tag später bekam der AN eine fristlose Kündigung wegen einer Nichtigkeit. In der Kündigung verwies der AG auf die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags und kündigte ordentlich im Fall einer Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung.
Der AN suchte sich Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und ging gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor. Die Chancen für den AN zu "gewinnen" sind entsprechend hoch. Der AN ist nicht mehr an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert.
Wenn es vor oder in dem Gütetermin zu einer Abfindungseinigung kommt, besteht die Gefahr, dass es
1. zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt von 12 Wochen kommt?
2. die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird?
Zu 1. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts kommt es nicht zu einer Sperrzeit.
Zu 2. Gibt es hier verschiedenen Möglichkeiten/Strategien sich zu einigen die bzgl. der Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld unterschiedliche Auswirkungen haben können?
Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für eure Meinungen...
VG
Jörg
unwirksame, fristlose Kündigung - bei Abfindung Anrechnung auf Arbeitslosengeld vermeiden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sowohl bei 1. als 2. besteht die Gefahr das dies eintritt.
Und beides sollte der Anwalt durch entsprechende Strategie und Formulierungen abwenden können.
ZitatSowohl bei 1. als 2. besteht die Gefahr das dies eintritt. :
Und beides sollte der Anwalt durch entsprechende Strategie und Formulierungen abwenden können.
Vielen Dank für die Antwort.
Kannst du ein paar Beispiele für entsprechende Strategie und Formulierungen nennen?
Danke
VG
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http://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/abfindung-arbeitslosengeld/
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html
... sollte dein RA in der Tat wissen. Wenn du schon Geld rausschmeißt für einen RA.
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts kommt es nicht zu einer Sperrzeit. Das ist üblicherweise auch so: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_kann_ein_Vergleich_im_Kuendigungsschutzprozess_zur_Sperrzeit_fuehren_B11aAL51-06R.html
Besonders spannend wird es ja erst, wenn der Arbeitgeber in Demut sagt, man habe einen Fehler gemacht und der Arbeitnehmer könne morgen schon wieder seine Arbeit aufnehmen.
wirdwerden
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