Folgender Sachverhalt:
Künidigung erhalten am 30.03.07 um ca. 12.30Uhr / wurde von der Firma aus aufgefordert das Auto am Montag, 02.04.07 abzugeben. Dies stand auch so i.d. Kündigung. Was ich natürlich auch gemacht habe.
Nun bekomme ich meine Lohnabrechnung und die Firma zieht für den vollen Monat April die "KFZ-NUTZUNG"(1%) ab !!!
Hatte dies bereits schriftlich reklamiert und die
BEGRÜNDUNG Firma:
Ein Abrechnungsfehler besteht nach meiner Erkenntnis nicht, da Sie Ihren Firmenwagen laut meinen Unterlagen am 02.04.2007 zurück gegeben haben. Nach Steuerrecht sind stets die vollen Monatsbeiträge anzusetzen, ohne Rücksicht darauf, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen in dem betreffenden Monat zu reinen Privatfahrten bzw. zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat.
ES KANN DOCH NICHT SEIN ODER ??????????
unzulässiger Abzug Kfz-Pauschalierung
10. Mai 2007
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Frage vom 10. Mai 2007 | 10:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
unzulässiger Abzug Kfz-Pauschalierung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. Mai 2007 | 10:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Doch, das kann sein. Die Frage wäre aber besser im Steuerrecht aufgehoben.
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