unzumutbarer Aufhebungsvertrag / Beendigung des Arbeitsverhältnisses

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb420116-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unzumutbarer Aufhebungsvertrag / Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Guten Morgen,

ich beschäftige mich gerade mit folgendem Fall:

Arbeitnehmer AN hat einen Aufhebungsvertrag von seinem Arbeitgeber AG vorgelegt bekommen. Zur Situation: AG muss betriebsbedingt Personalkosten reduzieren und kündigt deshalb einigen Mitarbeitern bzw. verlängert deren Arbeitsverträge nicht.

AN ist schon seit fast 30 Jahren im Betrieb als Vollzeitkraft tätig. Im Aufhebungsvertrag ist nur eine sehr kleine Abfindung vereinbart und er enthält auch einige Fehler (z.B. bezüglich Formalien, dem Resturlaub, der betrieblichen Altersvorsorge). Zudem wird als Grund für den Aufhebungsvertrag eine Überbelastung bzw. Krankheit von AN angegeben. AN hat den Aufhebungsvertrag bisher nicht unterschrieben (auch wegen Sperre / Ruhezeit beim Arbeitsamt) befürchtet nun aber, wenn er wieder arbeiten geht, vielleicht sogar fristlos gekündigt zu werden (Nicht aufgrund von Diebstahl o.ä. aber Fehler können passieren und derzeit kämpfen alle Kollegen um ihren Arbeitsplatz sodass sich der ein oder andere evtl. vom AG sogar zu Falschaussagen drängen lässt..) AG weigert sich, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen (welche in meinen Augen eigentlich das richtige/faire Mittel hier wäre..) Durch Mobbing ist die Arbeitssituation außerdem derzeit kaum zu ertragen, sodass die mehrere Monate lange Kündigungsfrist eigentlich unzumutbar ist.

Was kann AN tun? Wie schätzt ihr die Situation ein? Welche Möglichkeiten gibt es? Was würdet ihr AN raten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Viele Möglichkeiten bleiben dem AN nicht.

Wenn er das Arbeitsverhältnis nicht lösen will, muss er natürlich seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und arbeiten gehen, sofern ihm kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, z.B. aufgrund Arbeitsunfähigkeit.

Will der AN nicht mehr arbeiten und ihm steht auch kein Leistungsverweigerungsrecht zu, dann muss er halt irgendwie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinbekommen.

Da keiner die konkrete Situation kennt, kann man hier schlecht etwas konkretes raten. Das hängt halt auch davon ab, wie groß die Not beim AN ist, nicht mehr im Betrieb zu erscheinen. Hier scheint professionelle Hilfe vor Ort angebracht zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mein Tipp wäre auf jeden Fall den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben.
Erst recht nicht, weil die Begründung falsch ist und genau wegen der Begründung Ärger mit der Agentur für Arbeit zu erwarten ist.

Zitat:
Zudem wird als Grund für den Aufhebungsvertrag eine Überbelastung bzw. Krankheit von AN angegeben.

Stände im Aufhebungsvertrag, ohne diesen gäbe es eine betriebsbedingte Kündigung, wäre kein Ärger mit der AfA zu erwarten.

Der Arbeitnehmer sollte sich nicht erpressen lassen. Dass Kollegen lügen, um eine fristlose Kündigung durchzusetzen, das wäre schon ein Hammer und strafbar.
Mit einer kleinen Abfindung sollte man sich nach 30 Jahren auch nicht abspeisen lassen. 15 Monatsgehälter sind so die Summe nach 30 Jahren Beschäftigung.

2x Hilfreiche Antwort

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