urlaub auszahlen.

17. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
manu41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
urlaub auszahlen.

hallo.ich habe am 1.11.2010 bei marktkauf als verkäuferin angefangen.mein vertrag ging bis 31.12.11.da ich im juni 2011 krank geworden bin und bei vertragsende immernoch krank war(bin es jetzt auch noch),konnte ich ja den Urlaub nicht nehmen.und kann ihn ja auch bis märz nicht nehmen,weil der vertrag ja abgelaufen ist.jetzt hab ich gelesen,das man mir den resturlaub auszahlen muss.ist das richtig????lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, das ist so. Absatz 4:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

quote:
(bin es jetzt auch noch)


Bin mir nicht sicher, wie das während des Bezugs von Krankengeld durch die KK läuft.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-krankheit.htm :
"....
* Aus der Begründung des LAG Düsseldorf: Auch in der Bundesrepublik gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen, wobei der Urlaub nicht nur für Zeiten erworben wird, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat, sondern auch für Zeiten, in denen er ordnungsgemäß krankgeschrieben war,
....
* der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Urlaubs hat, und zwar auch dann, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres und darüber hinaus krankgeschrieben war bzw. weiterhin weiterhin krankgeschrieben ist."


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