urlaub zeitarbeit

26. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
brok
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
urlaub zeitarbeit

hallo,

ich habe eine frage, die mir bisher niemand beantworten konnte:

meine firma bei der ich über meine zeitarbeitsfirma angestellt bin hat am faschingsdienstag einen halben tag frei gegeben. ich hatte in dieser zeit urlaub. jetzt will die za von mir einen ganzen tag haben, obwohl nur ein halber tag offiziell gearbeitet wurde. ist das rechtens?

vielen dank für eure antworten. ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

Deine Frage ist zwar schon etwas her, aber ich denke, dass das vielleicht auch andere interessiert: ja, es ist (leider) rechtens! Du bist ja schließlich Angestellte/r der Zeitarbeits- und nicht der Einsatzfirma.

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Mal ganz davon abgesehen, dass es halbe Urlaustage nicht gibt....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Also in einer Firma, in denen es keine Gleitzeit gibt, kann man sich durchaus z.B. den Nachmittag freinehmen, was mit einem 1/2 Tag Urlaub verrechnet wird.

Nicht aber bei Zeitarbeitsfirmen- da der 24.12., 31.12., Rosenmontag bzw Faschingsdienstag keine gesetzlichen Feiertage sind, muss man für diese einen ganzen Tag einbringen bzw entsprechend die volle Stundenzahl in Form von Gleitzeit einbringen.

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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