guten tag
ich hätte folgende frage:
ich habe im märz in einem neuen unternehmen angefangen. die ersten 11 wochen war ich nicht an meinem hauptarbeitsplatz sondern wurde in einer zweigstelle eingearbeitet. im juni fragte ich meinen neuen vorgesetzten wegen der urlaubsplanung. als antwort bekam ich immer zu hören "machen wir noch" und ähnliches.
nun hatte ich im juli 2wochen Urlaub
gehabt. jetzt soll ich meinen resturlaub in drei einzelwochen (einmal okt und einmal dez bekommen und eine im januar 2012) ich mache sehr viele überstunden (seit märz ca. 450, teilweise auch 6 tage woche/sonntagsarbeit). ich bin mit dieser reglung nicht einverstanden und sagte dies meinem vorgesetzten. dieser antwortete mir, dass ich nicht erwarten könnte zwei wochen am stück zu machen, da ich später ins unternehmen kam. angeblich würde es nicht funktionieren, weil der arbeitsablauf sonst nicht gesichert sei, was ich persönlich aber nicht so sehe.
wie seht ihr das? ist das rechtens? für mich haben diese einzelwochen keinerlei erholungswert, da ich teilweise bis zu 60std die woche arbeite. ich meine er hätte ja bereits im juni sich darum kümmern können, weil seitdem wurden unzählige urlaube von anderen MA noch verschoben.
gruß
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urlaubs rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
ich mache sehr viele überstunden (seit märz ca. 450,
Bei einer Vollzeitstelle? Das Arbeitszeitgesetz ist bekannt?
quote:
nun hatte ich im juli 2wochen urlaub gehabt.
Der AG muss grundsätzlich in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub gewähren. Wieviel Urlaubsanspruch besteht pro Kalenderjahr?
quote:
jetzt soll ich meinen resturlaub in drei einzelwochen (einmal okt und einmal dez bekommen und eine im januar 2012)
Das finde ich persönlich jetzt nicht so schlimm. Das BurlG geht zwar von einer zusammenhängenden Gewährung des Urlaub aus, dabei geht es aber auch nur um 4 Wochen Mindesturlaubsanspruch.
§ 7 Abs. 2 BurlG:
"(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. "
Diese Forderung aus dem Gesetz wurde bei Ihnen erfüllt. Aber selbst da muss man ausdrücklich den § 13 BurlG erwähnen, der auch diese vermeintlich klare Mindestregelung wieder in Frage stellt.
Gibt es einen Betriebsrat, an den man sich wenden kann.
Diese Forderungen aus dem BurlG werden aber nicht erfüllt:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
....
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, wann dieser Urlaub nimmt.
Ausnahmen für die Ablehnung eines Urlaubsantrags gibt es, aber das Recht, den Urlaub für den Arbeitnehmer festzulegen, beschränkt sich m.W. auf Betriebsurlaube.
Zu(3): Der Vorschlag mit dem Urlaub im Januar 2012 ist eindeutig ein Verstoß gegen das BurlG, siehe oben. Darauf muß sich kein Arbeitnehmer vertrösten lassen, dass er nächstes Jahr den Urlaub für 2011 nehmen soll.
-- Editiert hamburgerin01 am 27.09.2011 21:48
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überstunden - wenn es denn welche sind - und urlaub haben nichts miteinander zu tun. könnte es sein, dass du dich nicht wertgeschätzt fühlst mit deinem einsatz, da du die beiden themen zusammenbringst? n.b. die menge an pluszeit und der umstand, dass du öfter 60-stundenwochen schiebst, sollte dir zu denken geben.
die gründe, deretwegen man dir den urlaub so zuschustern will, halte ich nicht für tragbar - wehren kannst du dich letztlich aber nur, indem du einen antrag auf urlaub stellst, wie er dir passt, und ihn gegebenenfalls vor gericht erstreitest, falls er abgelehnt wird.
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hallo vielen dank für eure sichtweisen
@blaubär
ich weiß, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. ich wollte nur nochmal anführen, dass es sich um keine "normale" 37,5 std woche handelt und das ich durch die vielen überstd m.M. nach vlt auch eine art zusätzliches recht hätte, wenigstens zwei wochen am stück zu nehmen zu dürfen.
gruß
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