hallo!
ich arbeite seit 1,5 jahren bei der deutschen post und habe jetzt die möglichkeit wieder in meinem gelernten beruf eine stelle anznehmen. ich würde gerne wissen, da es sich aus meinem vertrag nicht erlesen läßt, wie viel urlaub mir noch zusteht.
kurz erklärt: bei der post ticken die uhren etwas anders und das urlaubsjahr geht von 01.04. - 31.03.
ich weiß nicht ob bei der post auch die regel "1/12 vom ganzen pro monat zählt. ich habe nämlich die tage meinen jahresurlaub eintragen lassen und auf meine frage wie viel urlaub ich denn überhaupt hätte, sagte man mir 35 tage. allerdings habe ich einen befristeten vertrag bis 04.12. und dadurch dann weniger anspruch. nein, sagte man mir, selbst wenn ich nicht verlängert werde würde mir, laut tarifvertrag, der komplette jahresurlaub zustehen da ich in der 2. urlaubsjahrhälfte dann auhören würde. also trotz 4 monate die mir zum kompletten jahr fehlen würden, bekomme ich vollen urlaub.
jetzt würde ich meine neue stelle aber am 01.07. anfangen, würde also in der 1. jahresurlaubshälfte gehen. steht mir dann die komplette 1. hälfte jahresurlaub, also 17,5 tage zu?? oder kommt dann diese 1/12 regelung ?
bin etwas verwirrt, aber bei der post läuft ja alles anders :-/
wäre schön wenn mir jemand auskünfte geben könnte!
netten gruß
Antonia
-----------------
" "
urlaubsanspruch bei kündigung 1. jahreshälfte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Viel eher solltest du dich mit der Frage beschäftigen, ob du überhaupt eher aus deinem Vertrag herauskommst. Im Normalfall geht es nämlich bis zum 4.12. (Ende der Befristung) nicht.
-----------------
""
nein das geht, bin nicht die einzige die früher als vertragsende geht. sie legen einem keine steine in den weg und lassen oft sogar sofort gehen, ohne kündigungsfrist.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
der punkt ist der: der urlaubsanspruch gilt vom ersten tag der u-periode für den ganzen urlaub. will sagen: wenn du jetzt urlaub nimmst/bekomst, kann dir das keiner mehr nehmen. anders ist es mit (rest)urlaub bei kündigung - da greift oft die zwölftelung.
vmtl. gilt bei euch ein tv - kompetente auskunft solltest du beim br bekommen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
63 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten
-
11 Antworten