Hallo,
bin durch den 2. Geschäftsführer fristlos gekündigt worden wegen Spesenbetrug.
!. der andere kaufmännische Geschäftsführer hat den Sericemitarbeitern geraten Geschäftsessen aufzuschreiben. Wahrscheinlich mit dem Grund, uns nicht mehr zahlen zu müssen. Er hat also davon gewußt.
2. Nach dem Gespräch, in dem ich logischer Weise gesagt habe, das die Abrechnung frisiert ist, mußte ich wieder Kunden betreuen.
Frage kann ich trotz Wissens des 1 Geschäftsführers fristlos gekündigt werden und kann ich nach der Feststellung des Spesenbetrugs noch mit Kunden zusammengebracht werden, wo ich doch das Vertrauensverhältnis gestört habe?
Sollte ich Klagen/ Einspruch erheben oder droht mir noch eine Strafrechtliche Verfolgung? Wenn das Finazamt alle Rechnungen der anderen kontrolliert werden sie Unregelmäßigkeiten finden und feststellen, daß nie Frühstück abgerechnet worden ist.
Bitte um schnelle Antwort, da nur noch ca. 1 Woche Zeit für Klage.
verhaltensbedingte fristlose Kündigung
31. Dezember 2004
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Frage vom 31. Dezember 2004 | 16:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
verhaltensbedingte fristlose Kündigung
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