verschiedene Fragen zur Bezahlung von Zeitarbeit

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
123max
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)
verschiedene Fragen zur Bezahlung von Zeitarbeit

Hi,

ich hatte schon 1 oder 2 Threads offen, in denen ich über Probleme mit meiner ehemaligen Arbeitsstelle erzählt habe, heute möchte ich das nochmal zusammenfassen.

Am 29.07.2010 habe ich bei einer Firma angefangen zu arbeiten, bei der ich bis zum 31.08.2010 kurzfristig angestellt war (laut Vertrag).
Nach Beendigung der Beschäftigung erhielt ich erstmals mein Gehalt am 15.09.2010, welches jedoch zu meiner Überraschung nur 449,63€ betrug.
Ich rechnete nach, was ich eigentlich erhalten sollte:
164,25Std * 6,5€ = 1067,63€
Dazu muss ich sagen, dass ich als einziger in meiner Firma einen anderen Arbeitsvertrag hatte. Es hatte erst eine Diskussion gegeben, ob ich auf 400€ oder 800€-Basis angestellt werden sollte und da unsere Teamleiterin nur die Netto-Arbeitsverträge vorrätig hatte (und gar nicht wusste, dass andere Verträge existierten) bekam ich einen solchen mit dem eingetragenen Stundenlohn, den sonst nur die Midijob-Leute kriegten - 6,5€. Bei denen Brutto, bei mir Netto =)

Nach 2 Wochen erhielt ich dann den "richtigen Vertrag", hatte mich aber da schon dazu entschlossen, bei der Firma wieder auszusteigen und habe den Netto-Vertrag mit den eingetragenen 6,5€ zur Firma gebracht und abgegeben (Kopie hab ich natürlich). In der Firma wurde der Vertrag nur kurz überflogen und meine 6,5€ statt 5,5,€ Stundenlohn nicht bemerkt.

Nach Auszahlung des Gehalts rief ich also dort an, warum ich statt meiner 1067,63€ nur ~450€ erhalten hatte. Man sagte mir, ich sei Schüler zwischen Abitur und Zivildienst, weswegen ich "nicht als kurzfristig Beschäftigter gemeldet werden könne". In meinem Vertrag steht es jedoch drin. Ihr Plan sah also so aus, dass ich nachträglich auf 400€-Basis eingestellt wurde, jedoch 164,25 Stunden in 5 Wochen gearbeitet habe und mir das Gehalt nach und nach ausgezahlt werden würde.
Heute habe ich die nächste (und letzte) Zahlung erhalten - 453,75€ (82,5 Std, WIEDER bei 5,5€). Damit waren meine Stunden alle abgehandelt, jedoch zu einem falschen Stundenlohn.
Ich rief dort an und witzig wie die sind haben die mir gesagt, mein Stundenlohn sei jetzt einfach 5,5€ und ich solle meine Teamleiterin anrufen und mit ihr klären, warum da ein "falscher" Lohn drin steht.

Desweiteren stehen mir laut BUrlG noch 2 Urlaubstage zu, die weiteren 85,42€ entsprechen würden. Auch darüber verliert die Firma kein Wort, obwohl ich eine komplette Aufstellung aller Stunden und Anforderungen ins Büro gefaxt habe.

Meine Fragen sind natürlich jetzt zahlreich und ich weiß nicht, ob ich oben etwas vergessen habe. Sollten noch Fragen bestehen bitte melden - auch Vertrag und Aufstellungsfax kann ich hochladen.


Darf die Firma mir einfach weniger auszahlen, nur weil "alle anderen auch 5,5€" kriegen? Ist es mein Problem, wenn die die Verträge, die sie unterzeichnen nicht richtig durchlesen? - Ich sage nein.
Darf die Firma nach Vertragsschluss sagen, ich könne nicht als kurzfristig Beschäftigter gemeldet werden und müsse deswegen eine 400€-Kraft sein - Ich sage nein.
Darf die Firma mir meinen Urlaubsanspruch unterschlagen, wenn es sich um Zeitarbeit handelt? - Ich sage nein.

Kann ich einfach auf Vertragsbruch klagen oder ist das was anderes? Wäre das Urlaubsgeld da auch mit drin?

Wie teuer ist es, einen Anwalt einzuschalten und vors Arbeitsgericht zu gehen. Mit was sollte ich rechnen?

Tausend Dank, falls sich jemand die Zeit nimmt, mir ein bisschen auf die Sprünge zu helfen und mir vlt dabei zu helfen, eine Idee davon zu kriegen, ob ich einen Anwalt nehmen sollte, bzw ob ich durch Erfolgsaussicht diesen auch bezahlen könnte. Wie aus meiner Story ja hervorgeht bin ich Wartender zwischen Abi und Zivi und dementsprechend nicht der Reichste.


Max

-- Editiert am 21.10.2010 12:13

-- Editiert am 21.10.2010 12:14

-- Editiert am 21.10.2010 12:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie können zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und Ihren Arbeitgeber auf die korrekte Gehaltszahlung verklagen. Bei der Formulierung wird dort geholfen, es gibt aber keine Rechtsberatung.
Dann sagen Sie einfach, dass der Urlaubsanspruch auch mit in die Klage soll.

Sie müßten einen Anwalt, auch wenn Sie gewinnen, selber bezahlen. Da die Rechtslage aufgrund Ihres Vertrags anscheinend einfach ist, sehe ich keinen Grund, einen zu beauftragen.

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#2
 Von 
123max
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

erstmal vielen, vielen dank für ihre antwort.

wissen sie, oder können sie abschätzen, wie viel da auf mich zukommt? was kostet die klage, wenn ich sie beim arbeitsgericht einreiche und werden DA die kostet bei gewinn übernommen?

danke nochmal
max

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... bei gericht fallen nur gerichtsgebühren an. und die sind überschaubar. das gericht setzt dafür einen streitwert fest. genaueres kann man dir aber beim arbeitsgericht sagen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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