Hallo!
Ich habe eine Frage. Mein Chef ist Inhaber mehrerer Firmen. Ich arbeite seit mehr als 12 Jahren bei einer davon. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt also inzwischen 5 Monate. Nun soll ich zu einem anderen Projekt wechseln, dass von einer der anderen Firmen betreut wird. Dazu soll ich auch die Firma wechseln. Ich habe die Kündigungsfrist angesprochen und mein Arbeitgeber hat angeboten, mir im neuen Vertrag die 5 Monate AG-Kündigungsfrist einzuräumen, während meine (AN-)Kündigungsfrist weiterhin 1 Monat beträgt.
Ist es denn möglich in einem Arbeitsvertrag von vorneherein diese unterschiedlichen Kündigungsfristen zu vereinbaren? Ich will diese Sicherheit nicht verlieren.
Vielen Dank im Voraus!
Katrin
verschiedene Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
6. Januar 2022
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Frage vom 6. Januar 2022 | 14:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
verschiedene Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 6. Januar 2022 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (46337 Beiträge, 16438x hilfreich)
ZitatIst es denn möglich in einem Arbeitsvertrag von vorneherein diese unterschiedlichen Kündigungsfristen zu vereinbaren? :
Ja, es ist kein Problem unterschiedliche Kündigungsfristen für AN und AG zu vereinbaren. Das ist ja sogar im Gesetz so. Einzige Bedingung ist, dass die Kündigungsfrist für den AG länger mindestens genau so lang sein muss wie für den AN.
Es ist auch kein Problem, die weiteren Verlängerungen der Kündigungsfrist nach 15 und nach 20 Jahren ebenfalls zu vereinbaren, also sinngemäß in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:
Ab dem xx.xx.xxxx verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG auf 6 Monate zum Monatsende.
Ab dem xx.xx.xxxx verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG auf 7 Monate zum Monatsende.
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