verschleiherter Annahmeverzug?

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
DaveDuisburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
verschleiherter Annahmeverzug?

Einen schönen guten Tag in die Runde.

Ich bin momentan durch die Handhabe meines Ver,- und Entleihers verunsichert.
Thematik:
Mein Entleihbetrieb hat seit dem 15.04.2020 einen 4 wöchigen Werksstillstand (der erste von zweien dieses Jahr)
Ich war ab dem 14 April 2 Wochen lange krank wegen Covid-19 Verdachts.
Am 28ten versuchte ich meinen Verleiher telefonisch zu kontaktieren, um mich halt für die Wiederaufnahme meiner Arbeit zu melden und um zu erfahren ob ich von besagtem Entleiher abgemeldet wurde oder nicht oder ob schon ein anderer Einsatz anstehe.
Telefonisch war kein durchkommen möglich und die Ansage, besagte es würde ein Rückruf stattfinden. Leider nicht.
Am 29ten fuhr ich dann wie gewohnt zur Frühschicht. Beim aktuellen Entleiher wurde ich dann gebeten nach Hause zu fahren da ich, so wie alle Anderen Leiharbeiter abgemeldet seien, zwar habe der Tagesmeister nichts schriftliches von der Personalabteilung, so aber sei es Ihm mündlich mitgeteilt worden und auch in einem Telefonat Tags zuvor mit dem Verleiher.

Als ich wieder zuhause ankam versuchte ich dann meinen Verleiher anzurufen, nach mehreren Stunden gelang es mir und mir wurde ein Rückruf zugesichert. Der Rückruf fand dann auch durch eine Person statt die mir keine genaue Aussage geben konnte , außer folgender, wir Leiharbeiter sind nicht abgemeldet, sondern können halt aufgrund des Stillstandes nicht arbeiten.
Auf meine Frage nach alternativer Arbeit bis zum Ende des Werksstillstand, erklärte er mir das es momentan schlecht aussieht und wurde ich dann darauf verwiesen, das die Dame mit "Ahnung" im Haus erst am Montag wieder da sei, da auch bei Ihnen im Büro momentan Kurzarbeit statt findet.


Ich Frage mich nun ob die Widersprüchlichen Aussagen von Ver und Entleiher bezüglich des Status Ab oder Angemeldet dazu dienen mir die versäumten Tage von meinem Plusstundenkonto abzuziehen.
Bei Abmeldung wäre ja der Verleiher mir gegenüber im Annahmeverzug,
Bei einer bestehenden Anmeldung ist das ja wie Zwangsurlaub mit dem (gefühlten Schlupfloch des Ausgleichs meiner Minusstunden mit dem Zeitkonto)

Zu meinem Vertrag: 35std Woche mit 151,irgendwas Wochenstunden (Beim Entleiher Vollkonti 7Tage arbeiten 2 Frei, 7 arbeiten 2 Frei, 7 arbeiten 3 Frei)


Wie kann ich mich, wenn überhaupt möglich davor schützen das mein Zeitkonto leer gegaunert wird?
Muss ich ein Schriftstück, ggf. E-Mail mit Lesebestätigung aufsetzen das ich seit dem 29ten der Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehe und es keine Option ist das meine Plusstunden ohne meine Einwilligung verbraucht werden?

Mit freundlichsten Grüßen,

David H.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Die Arbeit anzubieten, kann durchaus geboten sein, ebenso der Hinweis, dass du deine Plusstunden nicht so verplempert wissen willst. Aber tunlichst ohne Agression ('leergaunern' ).
Nur tunlichst nicht per Email, sondern als Brief und mit Zustellnachweis, am besten Einwurf /'Abgabe mit Zeugen.

-- Editiert von blaubär+ am 30.04.2020 08:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaveDuisburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Es ist selbstverständlich, dass ich gegenüber meinem Arbeitgeber
eine angemessenere Ausdrucksform verwende.
Wie man in den Wald hinein ruft und so.

Reicht ein Formlos aufgesetztes Schreiben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 29.04.2020 im Telefonat mit Herrn ….
meine Arbeitskraft angeboten habe, da ich an meinem aktuellen Einsatzort Freigestellt wurde.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen das ich nicht mit einem Ausgleich der entfallenden Arbeitstage durch mein Zeitkonto einverstanden bin.


Mit freundlichen Grüßen,

David H

-- Editiert von DaveDuisburg am 30.04.2020 08:48

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ich würde noch einen Satz einfügen:
... freigestellt wurde. Meine Arbeitsleistung stelle ich auch weiterhin zur Verfügung. Darüber hinaus ...

0x Hilfreiche Antwort

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