vertragsänderung minijob

9. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
sucht1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
vertragsänderung minijob

Guten Tag,
ich habe seit dem 01.04.2022 einen Minijob bei einer Hausverwaltung, dazu steht im Arbeitsvertrag:
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 1,5 Wochenstunden.
Der Arbeitnehmer wird seine Arbeitszeit selbst nach Arbeitsanfall planen. Der Arbeitgeber ist berechtigt bei Bedarf Stundennachweise anzufordern. Dies ist nicht geschehen.

Nun hat die Hausverwaltung zum 01.01.2023 gewechselt. Ich bekam nunmehr am 06.02.2024 folgende mail:

...nach Prüfung Ihrer Minijob Unterlagen durch unseren Steuerberater ist aufgefallen, dass mit Ihnen ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden muss. Ausserdem benötigen wir zur Vollständigkeit ihrer Stunden rückwirkend und zukünftig monatliche Stundenzettel. Wir haben bereits alle Unterlagen vorbereitet und würden gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen in unserem Büro vereinbaren.

Ich habe kein Interesse mehr an diesem Job und habe bereits zum 31.03.2024 gekündigt.
Bis dahin werde ich selbstverständlich einen Stundennachweis ausfüllen.

Bislang habe ich auf diese mail nicht geantwortet sondern nur die Kündigung geschrieben und die bestätigt wurde.
Wie soll ich antworten? Ich habe doch nichts versäumt.
Vielen Dank





5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129497 Beiträge, 41305x hilfreich)

Zitat (von sucht1):
Wie soll ich antworten?

Nun ich würde antworten, das man mir den Vertrag zwecks Prüfung zukommen lassen möge und das man die Notwendigkeit einer Änderung bitte substantiiert darlegen möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20184 Beiträge, 7309x hilfreich)

Genau genommen musst du gar keinen neuen AV unterschreiben - der alte erlaubt ja ohne Verrenkungen, den Stundennachweis zu fordern. Dass du gekündigt hast, löst eigentlich die Frage auf andere Weise.
Und: nein, falsch gemacht hast du nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)

@ Harry: Ich nehme an, diese 1,5 Wochenstunden sind der Grund des neuen Vertrages.

Siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(891 Beiträge, 364x hilfreich)

So wie ich es verstehe gibt es einen neuen Arbeitgeber. Wenn es kein Betriebsübergang war, besteht wohl noch der Vertrag mit dem alten Arbeitgeber. Damit wäre die neue Hausverwaltung nicht der richtige Empfänger für die Kündigung.

Oder gehen Arbeitsverhältnisse automatisch über, wenn eine neue Hausverwaltung beauftragt wird? Ich nehme an bei der Tätigkeit geht es um etwas wie z.B. Treppenhausreinigung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20184 Beiträge, 7309x hilfreich)

"Oder .." muss es sein. Die Eigentümergemeinschaft bestellt den Verwalter, der besorgt die Geschäfte für die Gemeinschaft.

1x Hilfreiche Antwort

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