vollstreckbares Urteil Fahrt zur Verhandlung

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
euglena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
vollstreckbares Urteil Fahrt zur Verhandlung

Hallo NG,


1. Wer kann mir den Unterschied zwischen einem Urteil und einem vollstreckbaren Urteil erklären.

2. Wenn ich um 9 Uhr einen Termin zur mündlichen Verhandlung habe und zur Anreise eine 8 Stündige Bahnfahrt (Abfahrt um 22.30 am Vortag) auf mich nehemn muß, kann ich dann die Kosten für eine Reise im Schlafwagen geltend machen?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Euglena

1- Ein Urteil ist nur ein Urteil während die Berufungsfrist, ist die Berufungsfrist beendet ist die Urteil Wirkend = "vollstreckbaren Urteil" das beduetet das Forderungs können abgeholt werden.

2-Ja, Bahn und Bus kosten sind ausdrücklich von G ersetzbar das können Sie in die Einladung finden. Für 8 St. Nachtreise können Sie auch Schlafwagen nehmen.

Cat

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