Hallo NG,
1. Wer kann mir den Unterschied zwischen einem Urteil und einem vollstreckbaren Urteil erklären.
2. Wenn ich um 9 Uhr einen Termin zur mündlichen Verhandlung habe und zur Anreise eine 8 Stündige Bahnfahrt (Abfahrt um 22.30 am Vortag) auf mich nehemn muß, kann ich dann die Kosten für eine Reise im Schlafwagen geltend machen?
MfG
vollstreckbares Urteil Fahrt zur Verhandlung
11. Juli 2004
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Frage vom 11. Juli 2004 | 10:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
vollstreckbares Urteil Fahrt zur Verhandlung
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#1
Antwort vom 11. Juli 2004 | 21:06
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 102x hilfreich)
Hallo Euglena
1- Ein Urteil ist nur ein Urteil während die Berufungsfrist, ist die Berufungsfrist beendet ist die Urteil Wirkend = "vollstreckbaren Urteil" das beduetet das Forderungs können abgeholt werden.
2-Ja, Bahn und Bus kosten sind ausdrücklich von G ersetzbar das können Sie in die Einladung finden. Für 8 St. Nachtreise können Sie auch Schlafwagen nehmen.
Cat
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