von Firma weggelockt über einen befreundeten Manager / dann gleich gekündigt.

27. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
MichaelJAllen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
von Firma weggelockt über einen befreundeten Manager / dann gleich gekündigt.

Guten Abend,
ich bräuchte eine juristische Bewertung folgenden Falls.

Mein alter Chef wollte mich loswerden weil ich aus seiner Sicht schwierig bin, nicht mitziehe und absolut verzichtbar bin. Leider war ich stets im Einsatz beim Kunden und habe Geld gebracht - und er konnte mich dort, trotz Mobbing, mich nicht rauswerfen lassen so dass er mich nicht kündigen konnte.

Dann passierte folgendes - Es bestand Kontakt zu einem ehemaligen Mitarbeiter der mittlerweile in einem anderen Unternehmen arbeitete als Abteilungsleiter - Er sollte mich mich dazu bringen mein jetziges Arbeitsverhältnis zu kündigen in dem er mir ein fantastisches Angebot machte - Die Abwerbungsversuche liefen über 4 Monate - bei steigenden Zahlen und Position.

Leider wurde ich nicht skeptisch - und ließ mich hinters Licht führen. Kaum war ich da, lief alles gegen mich - und man könne mich nicht anders als nach 2 1/2 Monaten sofort kündigen.

Ich musste mich nun wieder bewerben und dann bemerkte ich dass mein alter Arbeitgeber mir nicht ein 1a Zeugnis ausstellte wie er behauptete - sondern absichtlich die genormten Sätze im Arbeitszeugnis manuell abänderte um zu suggieren dass es eklatante Probleme mit mir gibt. Ich habe haufenweise Absagen erhalten, möglicherweise aber auch durch Auskunfte des alten Arbeitgebers.

Ich fühle mich absolut betrogen und um jegliches berufliches Vorankommen gebracht.

Auch wenn jetzt viele meinen dass dies zu Recht passiert und Zweifel haben ob es wirklich ein Scheinangebot war bitte ich einfach davon mal auszugehen und zu sagen wie dies rechtlich zu bewerten ist?

Ideen zur Datenschutzrechtlich und Arbeitsrechtlichen Bewertung sind willkommen.







-- Editiert von Moderator am 27.12.2020 21:49

-- Thema wurde verschoben am 27.12.2020 21:49

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von MichaelJAllen):
Ideen zur Datenschutzrechtlich und Arbeitsrechtlichen Bewertung sind willkommen.


Und warum suchst du die im Strafrechts.-Forum?

Auch Arbeitsrechtlich sehe ich wenig Ansätze, wenn du kündigst, und die Firma wechselst, ist das dein Problem, mit allen Konsequenzen. Allenfalls über das Zeugnis könnte man diskutieren, aber der AG schuldet dir ein "wohlwollendes" Zeugnis, also 3 und nicht 1a, wenn du 1a verdienst, bist du im vollem Umfang beweispflichtig.

Datenschutzrechtliche Problematik erkenne ich überhaupt keine in der Schilderung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von MichaelJAllen):
Ich fühle mich absolut betrogen


Von wem?

Der alte AG konnte sich doch nicht gegen deinen Kündigungsentschluss wehren.

und zum neuen AG schreibst Du selbst
Zitat (von MichaelJAllen):
und man könne mich nicht anders als nach 2 1/2 Monaten sofort kündigen.


Ich kann keinen Betrug erkennen.

Warum bist du, wenn das Zeugnis so schlecht ist, nicht sofort dagegen angegangen?
Von wann ist das Zeugnis?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119336 Beiträge, 39712x hilfreich)

Zitat (von MichaelJAllen):
bitte ich einfach davon mal auszugehen und zu sagen wie dies rechtlich zu bewerten ist?

Bei einem Scheinangebot würden die Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Es gibt nur 2 elementare Probleme:
1. das Scheinangebot ist nicht zu beweisen
2. den Schadenersatz zu berechnen



Datenschutzrechtlich sehe ich da mangels Beweisen keine Ansatzpunkte-.



Zitat (von MichaelJAllen):
sondern absichtlich die genormten Sätze im Arbeitszeugnis manuell abänderte um zu suggieren dass es eklatante Probleme mit mir gibt.

Da könnte man überlegen auf Berichtigung zu klagen - falls keine rechtswirksame Ausschlussfrist gelten würde.
Und falls man die Beweislast erfüllen könnte - woran ich Zweifel habe, da es gar keine genormten Sätze für Arbeitszeugnisse gibt.

Aber eventuell kann man ja auch aus der reinen Formulierung was machen - müsste man prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

du warst ja über 2 Monate bei dem neuen Arbeitgeber beschäftigt, und zwar obwohl du dort vermutlich gar nicht gebraucht wurdest. Trotzdem hast du ja Geld bekommen, und da kommt die entscheidende Frage: Von wem?

Klar, offiziell kam das Geld von dem neuen Arbeitgeber. Aber wenn du herausbekommen könntest, dass da zwischen dem alten und dem neuen Geld geflossen ist, ja dann könnten es sogar Straftaten gewesen sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Wenn .... , dann könnten es ....

Da liegt doch der Hund begraben. Nicht einlösbare Bedingungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
ja dann könnten es sogar Straftaten gewesen sein.


Straftaten? Wo denn?

Der TE kündigt sein Arbeitsverhältnis - wurde er dazu gezwungen?
Der TE unterschreibt einen neuen Arbeitsvertrag - wurde er dazu gezwungen?

Der neue AG kündigt während der Probezeit ... that's life.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// - wurde er dazu gezwungen?

Das scheint mir doch arg simplifizierend. Wenn das allein gelten sollte, dass man nicht gezwungen worden sei, dann gäbe es keinen Enkeltrick, noch sonst was in dieser Art von Anlagebetrug bis ... - die Opfer stimmen ja zu. Vordergründig.
Das Problem ist aber die Beweisbarkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das scheint mir doch arg simplifizierend. Wenn das allein gelten sollte, dass man nicht gezwungen worden sei, dann gäbe es keinen Enkeltrick
"Enkeltrick" mit der Kündigung eines Arbeitsvertrags vergleichen?

Ich ergänze meine Auflistung von oben nochmal:

Der TE verhandelt vier (!) Monate mit einem neuen Arbeitgeber - wurde er dazu gezwungen?
Der TE unterschreibt einen neuen Arbeitsvertrag - wurde er dazu gezwungen?
Der TE kündigt sein Arbeitsverhältnis - wurde er dazu gezwungen?

Der neue AG kündigt während der Probezeit ... that's life.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da liegt doch der Hund begraben. Nicht einlösbare Bedingungen.
Erstens geht es zu Anfang gar nicht darum ob man es beweisen kann.
Und zweitens, warum sollte man das nicht beweisen können? Wenn es so einfach wäre etwas geheim zu halten, ja dann gäbe es beispielsweise die ganzen Kartellverfahren gar nicht.
In der Praxis sind es oft die direkten Beteiligten die aus irgendeinem Grund umfallen. Da muss nur mal ein Anwalt eine Schadenersatzforderung stellen, und plötzlich ist der neue Arbeitgeber vielleicht froh noch glimpflich aus der Sache raus zu kommen (die der Abteilungsleiter da angerichtet hat).

Denkbar wäre hier auch, dass der besagte Abteilungsleiter an die Personalabteilung die Info gegeben hat, dass dieser neue Kollege sowieso nicht bleibt, und daher bestimmte Recherchen unterbleiben können.
Und schon gibt es Mitwisser (=Zeugen).

Zitat:
Straftaten? Wo denn?
Im Kaufrecht nennt man das Eingehungsbetrug (man kauft etwas ohne es überhaupt bezahlen zu wollen).
Übersetzt ins Arbeitsrecht: Man bietet einen Job an, obwohl dieser von vorn herein nicht zur Verfügung steht. Das ist ein glasklarer Betrug. Auch von dem der dazu angestiftet hat.

EDIT
Zitat:
"Enkeltrick" mit der Kündigung eines Arbeitsvertrags vergleichen?
Natürlich, Betrug ist Betrug.

Und ich übersetzte mal:
Der Rentner verhandelt vier (!) Stunden mit seinem angeblichen Enkel - wurde er dazu gezwungen?
Der Rentner geht zur Bank und hebt Geld ab - wurde er dazu gezwungen?
Der Rentner übergibt eine Menge Bargeld an einen Fremden - wurde er dazu gezwungen?

Sorry, aber Betrug hat es nun mal so an sich, dass das Opfer meist freiwillig und ohne Zwang handelt.

Du solltest dir den §263 StGB mal genauer anschauen:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und das ist hier geschehen. Der Vermögensvorteil ist übrigens, dass der alte Arbeitgeber den ungeliebten Mitarbeiter sofort und unkompliziert los wird.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 28.12.2020 10:22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen