hi,
wenn die normale vorfrist von einem jahr abgelaufen ist und der antrag auf arbeitslosenhilfe abgelehnt wurde, hilft es wenn man innerhalb dieses vergangenen jahres einmal ein paar tage über der bedürftigkeitsgrenze lag? im gesetzestext steht lediglich als punkt 1 (verlängerung vorfrist §192): wenn man wegen fehlender bedürftigkeit keine arbeitslosenhilfe in anspruch nehmen konnte.
reicht es also während diesen jahres im zweiten monat mal ein bissl über der damaligen grenze von 8000DM besesssen zu haben damit mir eine verlängerung der vorfrist auf 2 jahre zusteht? oder wäre es dann nötig gewesen sich sofort zu melden? steht aber ja so nirgends ...
im web findet sich dazu auch nix
gruß georg
vorfrist arbeitslosenhilfe
23. Januar 2003
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Frage vom 23. Januar 2003 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorfrist arbeitslosenhilfe
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