vorschnell Änderung zum Arbeitsvertrag unterschrieben

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
AnMoe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vorschnell Änderung zum Arbeitsvertrag unterschrieben

Guten Tag liebes Forum,

Bekannte von mir und ich selbst arbeiten als Zeitungszusteller.
Seit einigen Monaten müssen wir zusätzlich zu den Tageszeitungen wöchentlich, 2-wöchentlich und monatlich erscheinende Zeitschriften verteilen (TV, Bild der Frau, Gartenfreund etc.).
Angekündigt wurde diese Mehrarbeit mit der Mitteilung, dass nach Einführung diese Mehrarbeit angemessen vergütet wird. So steht es zudem im Arbeitsvertrag.

Bei meinen Bekannten macht diese Mehrarbeit ca 20% vom bisherigen Volumen aus.

Nun haben wir besagte Mitteilung erhalten. Demnach wird quasi jedem ca. 10% von der bisherigen täglichen Sollarbeitszeit abgezogen, gem. Analyse eines GEOInformationsdienstes.

Tatsächlich arbeiten wir aber täglich mindestens 20 Minuten länger.

Damit unterwandert das Unternehmen den seit 2016 für uns Zusteller nur schrittweise eingeführten Mindestlohn und bringt uns zurück auf Gehaltsniveau 2017. Durch Arbeitszeitreduzierung mittels unprüfbaren "Analysen" eines GeoDienstes, welcher vermutlich mit unmöglichen Vorgaben gefüttert wurde.

Mit dieser Begründung von mir abgelehnt, ich unterschrieb nicht und erhielt ohne große Diskussion angemessene Mehr-Entlohnung.

Meine Kollegen unterschrieben und verlieren je ca. € 80,-/Monat.
O-Ton: "was sollten wir denn machen, die haben das ja so ausgerechnet"
Sie arbeiten dort seit 20 Jahren, keine Ausbildung, haben Angst um den Job, nie wieder Arbeit zu finden, Harz4, unwissend, unsicher etc.)

Kann man der voreilig unterschriebenen "Mitteilung" noch widersprechen? Falls ja - gibt es da Fristen?

Bei dem Gespräch darüber teilten diese Kollegen mir zudem mit, dass ihnen bereits vergangenes Jahr die Kilometerpauschale gestrichen wurde ( Fahrrad, € 0.05/km, ca 20-25km täglich ). Mit der Begründung "sie können ja offenbar nicht mitteilen, wieviele km sie pro Tag fahren, also gibts auch nix". Das ist Quark, dieser Geo-Dienst wusste das bei mir letztes Jahr auf 100 Meter genau.

Kilometergeld sind immerhin ca. € 250,- im Jahr. Für einen Geringverdiener, der jobbedingt fast jährlich ein neues Fahrrad braucht, auch viel Geld.

Geld für einen Anwalt haben meine Kollegen nicht, haben auch Angst davor und sind einfach komplett unbewaffnet, sich gegen unseren Arbeitgeber zu wehren.
Ich würde ihnen gerne helfen evt doch noch zu ihrem Recht zu kommen und wäre für Ihre Antworten sehr dankbar.

Dankbare Grüße
Anja

PS: der Arbeitsvertrag gibt vor, dass Tageszeitungen bis 6:00 morgens zugestellt werden müssen. Die hinzugekommenen Zeitschriften müssen im Anschluss verteilt werden. Vermutlich, um den 25%tigen Nachtzuschlag für die Zeitschriften zu sparen. So muss die Tour also doppelt gefahren werden. Die neuen reduzierten Arbeitszeiten der unterschriebenen Mitteilung sind da einfach widersinnig.

-- Editiert von AnMoe am 07.08.2020 14:48

-- Editiert von AnMoe am 07.08.2020 14:55

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Geld für einen Anwalt auszugeben, ist im Arbeitsrecht eigentlich unnötig oder eben der Preis dafür, dass man es nicht selbst anpacken mag. Anwälte wollen Geld und das kommt selbst bei einem gewonnenen Prozess nicht wieder rein.
Hier im Lande gibt es weitgehend Vertragsfreiheit - und niemand ist gehindert, einen für sich unvorteilhaften Vertrag zu machen. Dass Leute uninformiert sind und 'Angst' haben macht die Sache nicht besser, stellt aber keine Gründe, dass die eigene Unterschrift nicht gelten soll. Sich nicht rechtzeitig zu informieren und hinterher zu jammern ... nun, ja - wie heißt es doch: Durch Schaden klug werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann man der voreilig unterschriebenen "Mitteilung" noch widersprechen? Der Mindestlohn ist unabdingbar. Insofern - ja. Mich wundert nur, dass die "ängstlichen, unsicheren Kollegen" plötzlich vor das Arbeitsgericht wollen - denn das werden sie in dem Fall müssen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnMoe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten...

Meine lieben gutgläubigen Kollegen gehen sicher nicht vor Gericht.
Und durch den entstandenen Schaden werden sie nicht klüger.

Erst im Gespräch mit mir haben sie begriffen, dass sie übervorteilt wurden. Diesmal.

Den Mindestlohn unterschreitet es tatsächlich heute nicht, da der Arbeitgeber vorausschauend schon 2016 das damalige Entgelt in Stunden Zeitaufwand je Tour in den Verträgen ergänzt hat. Da standen dann plötzlich fiktive 1,75 Std Zeitaufwand für eine Tour, die man in 1Std erledigt hat.
Allerdings, der Stücklohn je Zeitung reduziert sich nun von ca 23cent auf 17cent.
Also Unterwanderung des MiLoG, bzw Anpassung der "hohen Gehälter" an Mindestlohn durch unbezahlte Mehrarbeit und Vorgabe dubioser EDV-Analysen. Kann man nennen wie man will und ist einfach 'ne Frechheit. Und es trifft (wie so oft) die, die sich nicht wehren können. Der Arbeitgeber hat nebenbei 3.800 Zusteller laufen und sein Ziel sicher bei 80% der Leute erreicht. Bodenlos.

Nochmal Danke für die Antworten. Hatte mir etwas Argumentationshilfe für den Widerrufversuch erhofft, aber gut, bekomme ich vllt auch alleine hin.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Was für einen Widerruf? Es gibt einen Vertrag, dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen. Solange dieser Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt bleibt nur die Kündigung wenn man das so nicht hinnehmen möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120208 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von AnMoe):
Hatte mir etwas Argumentationshilfe für den Widerrufversuch erhofft,

Für einen Widerruf benötigt man eine Rechtsgrundlage. Da die hier nicht mal ansatzweise erkennbar ist, kann man formulieren was man will, es wird wirkungslos verpuffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen