vorwurf von alkohol am arbeitsplatz

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
unicorn281200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
vorwurf von alkohol am arbeitsplatz

Mir wird vorgeworfen ich hätte mehrfach am Arbeitsplatz Alkohol getrunken zu haben und habe nun schriftlich die Aufforderung mich stationär aufnehmen zu lassen. Am Arbeitsplatz habe ich nie Alkohol getrunken.. nur am Wochenende .. und das schon seid Monaten nicht mehr.. wie kann ich vorgehen?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Frage: Bist du Alkoholiker? Der AG hat eine Fürsorgepflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unicorn281200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin seid Januar trocken

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Zitat:
Ich bin seid Januar trocken


Glückwunsch!

Zitat:
Am Arbeitsplatz habe ich nie Alkohol getrunken.. nur am Wochenende .. und das schon seid Monaten nicht mehr


Aber irgendwie stösst mir diese "es ist nichts" "ich trinke nicht mehr" Ausrederei auf. Als Arbeitgeber würde ich auch eine stationäre Behandlung verlangen. Sie wird dir helfen trocken zu bleiben. Auch wird sie dir helfen einzugestehen dass du - auch wenn du trocken bist -Alkoholiker bist. Du musst (und dafür ist die Therapie da) eben lernen dauerhaft damit umzugehen.

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#4
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von unicorn281200):
Ich bin seid Januar trocken


Glückwunsch!

Dann könntest du möglicherweise deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du regelmäßig zu den anonymen Alkoholikern gehst oder eine ambulante Suchttherapie machst?

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn jemand trocken ist, dann ist die stationäre Behandlung in der Regel nicht mehr geboten und wird auch nicht finanziert. Und - der Arbeitgeber kann ebensowenig wie sonst jemand - eine Zwangsbehandlung anordnen. Das haben wir seit dem 1000-jährigen Reich dem Himmel sei Dank nicht mehr. Hier sind wir im Arbeitsrecht. Er mag nachweisen, dass der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz getrunken hat, und zwar wann genau. Das kann er abmahnen und im Wiederholungsfall führt das zur Kündigung.

Aber Zwangsbehandlungen bei Krankheiten, veranlasst durch den Arbeitgeber, das geht doch gar nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Von einer Zwangsbehandlung kann keine Rede sein. Im Rahmen der Fürsorgepflicht fordert der AG, ohne den aktuellen Stand der Sucht zu kennen, den AN auf eine Therapie zu machen. Das ist sehr löblich!
Nun sollte man von sich aus ein offenes Gespräch mit dem AG suchen und diesem den aktuellen Stand schildern. Das kommt beiden Seiten zu Gute. EIne Pflicht ist das natürlich nicht. Der AG hat hier praktisch Hilfe angeboten und diese sollte man auch nutzen.
Glückwunsch zum Trocken sein!

-- Editiert von micbu am 28.06.2016 09:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Moment, wir haben es hier mit einem kranken Menschen zu tun. Alkoholismus ist eine Krankheit! Die geht den Arbeitgeber nichts an! Und das ist auch gut so. Denn wenn wir das zulassen, dann kann der Arbeitgeber auch nach Schwierigkeiten bei der Periode der Arbeitnehmerin fragen und "Empfehlungen" geben, die im Zweifel Auflagen für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sind, dasselbe gilt dann auch für Krebserkrankungen und vieles andere mehr. Die Fürsorgepflicht hört da auf, wo die Arbeitsbedingungen geschaffen sind für den kranken Menschen. Mehr geht ihn nichts an. Demnächst führen wir noch den Blockwart wieder ein, der dann im Auftrag des Arbeitgebers schaut, ob der Betroffene leere Schnapsflaschen unterm Bett hat?

Diese Einmischerei ist nicht löblich, sie ist bedenklich. Außerdem, was ist denn das für Hilfe? Jeder, wirklich jeder Alkoholiker weiss, dass es unter bestimmten Bedingungen stationäre Therapien gibt. Aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Will der AG auch noch die Zig-Tausende hinlegen, die sowas kostet? Weil die Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen die Kosten übernimmt? Oder soll der Betroffene eine überflüssige stationäre Therapie selbst bezahlen?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.06.2016 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Diese Einmischerei ist nicht löblich, sie ist bedenklich.

Falsch. Die Periode zu haben ist keine Krankheit, völlig falsche Analogie. Der AG hat die PFLICHT sich um die Gesundheit seiner AN zu kümmern. Wenn dem AG Krankheiten des AN bekannt sind, dann hat er die Pflicht sich um den AN zu kümmern um diesen dahingehend zu schonen. Die Vogel-Strauß Politik ist an dieser für einen AG nicht angebracht.

-- Editiert von micbu am 28.06.2016 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, aber die Probleme mit der Periode können Krankheitscharakter haben. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hat da seine Grenzen, wo es in die persönlichen Bereiche des Arbeitnehmers geht. Und erst recht keine Auflagen zu machen, die womöglich auch noch unerfüllbar sind und mit dem Arbeitsverhältnis nichts, aber gar nichts zu tun haben. Auch wenn der Arbeitgeber von einer Krankheit weiss, muss er da nicht eingreifen, m.E. darf er nicht mal, es sei denn, der Arbeitnehmer bittet um Hilfe.

Und gerade bei trockenen Alkoholikern haben wir ja das Problem, dass bei Kenntnis jedes, aber jedes Schieflaufen in seinem Bereich darauf geschoben wird. Ganz kritisch.

Hier sollte sich der Arbeitnehmer darauf beschränken, zu sagen, dass er nicht trinkt, nicht im Dienst, und darum bitten, doch mal die angeblichen Vorfälle aufzulisten. Das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und erst recht keine Auflagen zu machen, die womöglich auch noch unerfüllbar sind und mit dem Arbeitsverhältnis nichts, aber gar nichts zu tun haben.

Es geht hier doch gar nicht um irgendwelche Auflagen. Das darf er in der Tat nicht.
Zitat (von wirdwerden):
Hier sollte sich der Arbeitnehmer darauf beschränken, zu sagen, dass er nicht trinkt, nicht im Dienst, und darum bitten, doch mal die angeblichen Vorfälle aufzulisten.

Das kann er selbstverständlich tun. Ich würde dennoch dazu raten offen mit dem AG zu reden, denn die Krankheit ist diesem ja anscheinend bereits bekannt. Eigentlich ist es nur von Vorteil für den AN wenn der AG sich um den AN kümmert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Er kümmert sich doch nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

@micbu (Der AG hat die PFLICHT sich um die Gesundheit seiner AN zu kümmern.)
Gib dafür bitte Belege an. Ich kenne eine generelle Fürsorgepflicht des AG und der AG ist gehalten, die Arbeitsstätte so zu gestalten, dass AN tunlichst dort und daran erkranken. Aber eine generelle Pflicht, sich um die Gesundheit von AN zu kümmern? Nein danke.
M.E. lässt du völlig außen vor, dass unicorn nach eigenem Bekunden seit Januar 'trocken' ist und dass er im Betrieb (seitdem) keinen Alkohol konsumiert habe. Demnach hätte AG keinen aktuellen Vorfall/Anlass, unicorn etwas vorzuwerfen oder von unicom etwas zu fordern. Denn tatsächlich geht Alkoholkonsum den AG nur insoweit etwas an, als arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden (unbeschadet des Umstands, dass der AG ein generelles Alkoholverbot im Betrieb anordnen kann, was hier aber auch nicht weiterführt). Wie unicorn - oder AN - an Wochenenden etwas für die Gesundheit tun oder das Gegenteil davon, ist außerhalb des Arbeitsverhältnisses, so wenig wie es den AN angeht, wie AN seine Kinder erzieht oder Mann/Frau behandelt (wiederum innerhalb gewisser Grenzen).
... und irgendetwas habe ich wohl überlesen/nicht gefunden: wie kommt die Periode in die Diskussion?? :sad:

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Bleiben wir beim Thema,

Frage an unicorn28120:

War der Vorwurf schriftlich formuliert und wie war er begründet?
Wie war die Vorgeschichte (Betrunken am Arbeitsplatz o. ä.)?


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn wirklich seit Januar nichts mehr getrunken wurde, finde ich das Verhalten des AG frech.

Aber ganz so wie hier dargestellt, dass Alkoholismus Privatsache ist, ist es ja nun nicht. Ich muss noch nicht mal am Arbeitsplatz trinken. Es gibt ja auch den Restalkohol. Es ist also durchaus möglich, niemals während der Arbeitszeit zu trinken und trotzdem immer volltrunken auf der Arbeit zu erscheinen. Und das geht einen AG ja sehr wohl was an. Hängt dann natürlich auch vom Job ab. Im Büro vielleicht egal, aber schon als Möbelschlepper könnte jemand, der immer noch leicht angeschickert ist, eine Gefahr sein für sich und seine Kollegen. Und spätestens beim Chirurgen dürfte egal sein, ob er während der Arbeitszeit getrunken hat oder einfach noch von gestern abend immer noch voll ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
unicorn281200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war schriftlich an mich gerichtet. Was ich nicht nachvollziehen kann, da mich mein AG nie sieht, also müssen Kollegen was gesagt haben. Aus meiner Abteilung unterm Dach war es niemand, von den anderen sehe ich auch nie jemanden... ich weiss einfach nicht woher die Vorwürfe kommen. Ich habe bei Wetterumschwung Kreislaufprobleme, aber das schon seid Jahren, ob das der Auslöser ist das Kollegen dem Chef was sagen.Also ist alles nur ein hörensagen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie war der Vorwurf denn jetzt begründet? Was wird darin konkret vorgeworfen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich nehme das nochmals auf, was ich weiter oben geschrieben habe. Gegendarstellung schreiben, mitteilen, dass Du an den genannten Tagen keinen Alkohol getrunkten hättest, da Du aus gesundheitlichen Gründen schon seit Monaten keinen Alkohol zu Dir nimmst. Und das wars.

Keine Diskussion über Alkoholismus oder sonst was, Ende der Fahnenstange.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Aus irgendeinem Grund anwortet unicorn hier nicht auf die Frage, wie der Vorwurf begründet wurde, was man ihm konkret vorwirft, also kann man ihm gar nichts empfehlen!

Ich gehe nicht davon aus, dass der AG aus dem Stegreif, ohne dass irgendetwas vorgefallen ist, einen (vorgeblich) trockenen Alkoholiker zur Therapie auffordert.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
unicorn281200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe doch geantwortet

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, aber blöderweise hast Du einen neuen Thread eröffnet. Das mag einigen durchgegangen sein. Mach es einfach so, wie ich gesagt/geschrieben habe. Und keine Diskussion über Therapie oder was weiss ich. Zumal so was bei Dir wahrscheinlich ohnehin nicht finanziert würde. Ist ja wohl ein etwas naiver Arbeitgeber. Fordert Dich zu etwas auf, was er nicht finanziert, was nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, ja wie soll das denn gehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


In dem anderen Thread steht überhaupt nichts und hier hast er zwar geantwortet, aber nicht auf die Frage nach den konkreten Vorwürfen.

@unicorn281200:

Das musst du auch nicht! Aber bedenke, dass du hier anonym fragen kannst und dir die Antworten nichts bringen, wenn du die Fakten verschweigst.

0x Hilfreiche Antwort

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