Hallo, ich habe eine Frage:
ich habe mein rbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt und wurde daraufhin einige Tage später freigestellt. Den Dienstwagen kann ich noch bis zum Ende der Künd.frist behalten, möchte dies aber nicht. Kann ich darauf bestehen, daß man mir das Fahrzeug vorher abnimmt? Ich möchte den geldwerten Vorteil und die Pauschale für Fahrten Haus-Firma nicht weiter jeden Monat bezahlen, da ich den PKW nicht nutze. Ich habe seit meiner Kündigung große Probleme mit dem AG, erhalte keine Antworten auf Fragen, es wird gegenüber Kollegen und Kunden plötzlich schlecht über mich gesprochen, das angeforderte Zwischenzeugnis wird nicht ausgestellt usw. Freue mich auf Antworten. Danke.
vorzeitige Rückgabe des Dienstwagen auf eigenen Wunsch
22. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2005 | 07:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Rückgabe des Dienstwagen auf eigenen Wunsch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. November 2005 | 08:00
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo,
ja, den Wagen können Sie auch vorzeitig zurück geben, jedoch erhalten Sie keinen finanziellen Ausgleich dafür. Lediglich die 1% Regelung ist dann nicht mehr anzuwenden.
Auf Ihr Zwischenzeugnis haben Sie einen Anspruch - im Zweifel einklagbar.
Und jetzt?
Schon
268.210
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten