vorzeitige anstellung

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)
vorzeitige anstellung

bekomm zum 31.01.05 die kündigung.

wäre dann ab 1.2.05 wieder einsatzfähig.

jetzt hat mich eine zeitarbeitsfirma angerufen und mir ein job angeboten.allerdings zum 24.1.05

also eine woche vor ablauf der kündigungsfrist.

könnte ich die neue stelle ohne weiteres annehmen,?
hab auch eine abfindung (2500€) bekommen.
hätte dies auswirkungen auf die abfindung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

oder wäre es besser wenn ich die kündigungsfrist einhalte?

der neue arbeitgeber meinte das wäre kein problem.die würden mich für diese eine woche in der steuerklasse 6 einstufen.und theoretisch bräuchte ich mich bei meinen alten arbeitgeber nicht mehr melden(auch zeitarbeitsfirma)

wer kann mir da helfen was ich am besten machen soll.

gruss
geetara

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Steuerklasse VI.... aua, da bleibt dir aber nicht viel übrig, sicherlich ist das für den künftigen AG kein Problem... für dich schon.. Meldest du dich nicht mehr bei deinem Noch-Arbeitgeber, und er hatte schon Einsätze geplant, kann er von dir, für den Ausfall deiner Arbeitskraft, Schadenersatz fordern.

Sprich lieber mit deinem Noch-Arbeitgeber, ob er dich eher ziehen lässt....



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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#3
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

hm,

nehmen wir mal an er willigt ein,hätte das auswirkungen auf meine abfindung?weil ja dann nicht fristgerecht gekündigt wurde.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Pauschal kann ich das nicht beantworten, aber nach gesundem Menschenverstand dürfte es keine Auswirkungen haben. Eigentlich sollte dein Noch-AG froh sein, wenn du eine Woche eher gehst - da spart er die Bezüge ein. Es gibt wohl auch keinen Grund für ihn, nicht zuzustimmen. Freundlich anfragen, ggf. Auflösungsvertrag aufsetzen, Fertig.

Herzlichen Glückwunsch zum nahtlosen Job-Übergang!

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

P.S.: die Lohnsteuerklasse 6 tut zwar erst mal weh, aber beim Lohnsteuerjahresausgleich kommt da auch ein ordentliches Häppchen wieder zurück - denn die Einkünfte werden ja aufs Jahr angerechnet.

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#6
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

das wird der aber nicht machen.wie gesagt.der chef ist ein ar....

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#7
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

dann brauchst du halt wegen einer dringenden Familienangelegenheit eine Woche unbezahlten Urlaub ;)

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#8
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

lol. ;)

fällt dann gar nicht auf

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Dann würde ich in den sauren Apfel beißen und die erste Woche auf LST 6 arbeiten. Immerhin kriegst du ja noch dein normales Gehalt weiter, es ist also unter dem Strich mehr Geld, als wenn du nur für einen AG tätig wärst.

Gruß karamel

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ich würde auch auf den Vorschlag der Zeitarbeitsfirma eingehen und den Lohn in der ersten Woche nach Steuerklasse VI versteuern lassen.
Natürlich zahlt man für diesen Zeitraum viele Steuern, Du bekommst ja auch doppeltes Gehalt. ;)

Außerdem wird das mit der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen.

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