was sid denn das für gesetze???

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
neuling_m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
was sid denn das für gesetze???

ich war seit okt. 04 arbeitslos und habe jetzt glücklicherweise vor weihnachten noch einen job ergattern können. allerdings über eine zeitarbeitfirma. aber dazu später!

vor okt. 04 war ich 2 jahre selbtständig. vor meiner selbständigkeit war ich in einem befristeten arbeitsverhältniss 1,5 jahre tätig.
als das mit der selbständigkeit nicht mehr weiter ging, dachte ich ich müsse nur bei der oben besagten firma anrufen und die würden mich einfach wieder einstellen. die liesen mich damals nur ungern gehen und ich bekahm ein gutes zeugniss.
der personalchef versicherte mir das sie mich gerne einstellen würden, schon alleine wegen der kurzen einarbeitungszeit!

aber, es sei ihnen leider nicht möglich. den es gäb ein gestzt das besagt:

--ein befristetes arbeitsverhältniss ist nicht zulässig, wenn mit dem selben arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes arbeitsverhältniss bestanden hat!

die firma schließt aber nur befristete verträge ab und erst nach 10 jahren betriebszugehörigkeit bekommt man einen unbefriesteten vertrag.

man mass dazu sagen es handelt sich bei diesem untenehmen um ein sehr grosses, die sich auf keine deals oder krumme sachen einlassen.
jetzt werde ich wieder am 10 jan. bei dieser fima anfangen allerding über eine zeitarbeitsfima und 300,- euro weniger für die gleiche arbeit, geil!

aber ich dachte mir eben, besser als nichts. dann hab ich wenigstens schon mal nen fuss drinn und ne aufgabe hab ich auch.

jetzt habe ich allerdings zweifel ob das alles so richtig war von mir. hab ich denn überhaupt die change von meiner alten firma von der zeitarbeitsfirma übernommen zu werden, wegen dem gesetz????
oder müssen die mich dann irgendwie übernehmen wenn ich da ununterbrochen ne längere zeit arbeite????
die zeitarbeitsfirma scheint sehr sauber zu sein!!!!also ich meine kein schwarzes schaf wie es da so viele gibt!

naja ich weis auch nicht ob ich hier da so richtig bin aber vieleicht kann ja jemand was dazu sagen !
würde mich sehr freune und wäre dankbar!!!

der neuling

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:
ein befristetes arbeitsverhältniss ist nicht zulässig, wenn mit dem selben arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes arbeitsverhältniss bestanden hat!

die firma schließt aber nur befristete verträge ab und erst nach 10 jahren betriebszugehörigkeit bekommt man einen unbefriesteten vertrag

Diese beiden Passagen widersprechen sich.

Der Abschluss von kalendermäßig befristen Arbeitsverträgen ist nicht möglich
a) wenn zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber bestanden hat
b) über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren
c) die Befristung mehr als 3x verlängert wrden soll

Befristete Arbeitsverträge aus sachlichem Grund sind in den genannten Fällen jedoch möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo neuling,

soweit ich weiß gelten bei befristeten Arbeitsverträgen die folgenden Regeln:
Eine Befristung darf nur 2 Jahre ohne sachlichen Grund andauern. Wenn danach der befristete Vertrag verlängert wird, geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes über.

Ich habe mal eine Weile bei einer Firma gearbeitet, da war es üblich, daß man nach 2 Jahren auf Befristung 3 Monate Pause machen mußte und danach wieder eingestellt wurde (war ein Studentenjob).
Danach habe ich auch noch als Student bei einer anderen Firma gearbeitet, und die haben einfach die 2-Jahres Regel verpennt, so daß ich dann da ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hatte. Insgesamt habe ich daher den Eindruck bekommen, daß sich die Personalleute ihrer Sache auch nicht immer ganz sicher sind.

Also diese Regelung in Deiner Firma, daß man erst nach 10 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt, scheint mir sehr seltsam. Unten ist mal ein Link zu dem entsprechenden Gesetz. Ansonsten google einfach mal, da findet sich eine Menge zu dem Thema.

Gruß

Line

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/01.htm#14

0x Hilfreiche Antwort

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