was tun um nicht schein-selbstständig zu sein?

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
lydiidyl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
was tun um nicht schein-selbstständig zu sein?

Hallo,

ich bin Student und würde mir gern ein paar Euro als Deutschlehrerin dazu verdienen. Ich hatte ein Gespräch mit einer Sprachschule, bei dem es dann kurz zum problematischen Punkt Scheinselbstständigkeit kam. Bisher habe ich keine Verträge mit anderen Sprachschulen und von dieser einen hieß es, ich dürfte max. 80% bei ihnen arbeiten. Ich frage mich jetzt, welche Möglichkeiten (außer andere Sprachschulen finden) es gibt, um die 20% aufzutreiben. Ich kenne mich mit solchen Sachen echt überhaupt nicht aus - zwei Ideen sind mir gekommen - wenn ich nur sehr wenig unterrichte, könnte ich die 20% über Privatpersonen erreichen? Was müsste da erfüllt sein? Zweite Idee - ich hatte ein weiteres Gespräch für eine Nebentätigkeit im Versichungsbereich. Ich bin mir noch nicht sicher, wie das da gehandhabt wird... aber ist die Selbständigkeit so aufgebaut, dass ich relativ verschiedene Tätigkeiten "verbinden" kann und somit kein Problem mit der Scheinselbstständigkeit hätte?
Ich wäre sehr froh über Ratschläge, Links etc

danke!
lydiidyl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ob man das nun mit Privaten oder einem anderen Unternehmen oder mit einer Kombi aus beiden auffüllt, ist unerheblich.

Zu dem Punkten bezüglich Scheinselbstständigkeit zählen im übrigen nicht nur die "Auftraggeberquote"....



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lydiidyl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
ja, ich weiß, es gibt noch mehr Punkte. Aber die scheinen im paktischen Leben ja nicht sooo bedeutend zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn er als Dozent arbeitet, bis zu 2500 € im Jahr durch diese Tätigkeit verdient (ich glaube, das ist derzeit die Obergrenze), dann ist das doch alles einerlei. Im übrigen gibt es Rechtsprechung, die ganz klar festlegt, dass Bildungsinstitute selbst eintscheiden können, ob sie Dozenten fest einstellen oder aber freiberuflich bei sich arbeiten lassen. Interessanterweise war es das Bildungswerk der Gewerkschaften, welches seinerzeit damit anfing, fest angestellte Dozenten rauszukicken und als Dozenten weiter zu beschäftigen bzw. Dozenten zu engagieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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