Guten morgen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen zu einer besonderen frage also:
10.06.18 Beginn firma a eine niederlassung befristet 1 jahr
01.03.19 Verlängerung um noch ein jahr. Vertrag details wurden nicht geändert.
Am 15.06.19 innerhalb der unternehmsgruppe zu firma b gewechselt neuer Arbeitsvertrag
mehr geld mehr urlaub firmen zentrale wo firma a und b ihre zentrale haben, die Betriebszugehörigkeit wurde übernommen.
Nun meine frage ich habe von ein bekannten gehört das der befristete Arbeitsvertrag eigentlich unwirksam ist weil ich musste einen Aufhebungsvertrag unterschreiben bei firma a und gleichzeitig gleich ein neuen vertrag bei firma b.
Das eine weitere Befristung nicht erlaubt ist weil es als neue beschäftigung angesehen wird.
Ich hoffe es ist verständlich wie ich es schrieb mache mir nur echt sorgen grade als schwerbehinderter in ein entfristet vertrag zu kommen ist echt schwer.
Danke für eure hilfe
wechsel innerhalb der Firmengruppe entfristet den vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Am 15.06.19 innerhalb der unternehmsgruppe zu firma b gewechselt neuer arbeitsvertrag ....
Es ist offenkundig eine neue Beschäftigung mit neuem und anderem Vertrag bei anderer Firma. Damit wäre auch bei derselben Firma die Befristung aufgehoben.
Damit hat sich die Frage nach Befristung doch wohl erledigt, wenn nicht Informationen fehlen.
Ansonsten wäre noch zu schauen, wie A und B rechtlich zueinander stehen; eine Filiale von A ist B anscheinend nicht.
Danke für die schnelle antwort
Im neuen arbeitsvertrag steht eben auch drin das die Betriebszugehörigkeit und die befristung mit übernommen worden ist. Zum
10 06.2020 endet der vertrag
Mir liegt sogar ein Arbeitszeugnis vor von firma a ich zietiere.
Aufgrund des am 15.06.2019 erfolgten internen wechsel zu firma b in ein neuen tätigkeitsbereich hat ...... um dieswq zeugnis gebeten
-- Editiert von jan78 am 26.01.2020 09:32
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/// .... dass die Betriebszugehörigkeit und die Befristung mit übernommen worden ist.
Damit rückst du jetzt raus? (Bei der Verlängerung bei A betonst du ausdrücklich, dass es sich wirklich um eine Verlängerung handelt, bei B erwähnst du die Anerkennung der Betriebszugehörigkeit (die eher untergeordneter Bedeutung ist) und listest die Verbesserungen im AV auf - aber von Befristung kein Wort!)
Vollständige Information scheint deine Stärke nicht zu sein.
Aber im Grunde, denke ich, ändert sich dadurch auch nix, wenn du da AG B ansonsten praktisch alle wesentlichen Parameter des alten, befristeten AV bei A geändert hat - es ist ein neuer AV ohne Befristung, sonst müsste ich mich sehr täuschen.
Anders wäre es wohl wirklich, wenn der AG den Altvertrag 1:1 hätte weiter laufen lassen.
Aber vielleicht postest du hier doch noch den Wortlaut dieser Passage mit der Übernahme der Befristung aus dem Altvertrag - am Ende hast du womöglich einen neuen befristeten AV bekommen und es nicht bemerkt.
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