weihnachtsgratifikation in der schwangerschaft

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
strali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
weihnachtsgratifikation in der schwangerschaft

hallo,
folgender sachverhalt:während der schwangerschaft wird eine frau vom dienst freigestellt-von seiten des arbeitgebers.gehalt läuft weiter.vor der ss wurde allen kollegen eine diesjährige weihnachtsgratifikation zugesagt.steht diese der schwangeren frau zu?einerseits ist sie ja noch angestellt-andererseits arbeitet sie ja nicht?
danke für antworten!
gruß strali

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... da musst du zuallererst in die verträge schauen. es gibt u.u. eine stichtagsregelung, evtl. aber auch komplexere (wie früher im bat).
bei einer freiwilligen leistung des AG kann es sachlich begründete einschränkungen geben, aber willkürlicher ausschluss wäre nicht erlaubt.
und was heißt *vom dienst freigestellt - von seiten des AG*? auf grund wessen?

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#2
 Von 
strali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

..freigestellt, da die arbeit nicht mehr zuzumuten ist(pflegebereich)und es keine andere ersatztätigkeit gibt.
im vetrag stehen lediglich die rückzahlungkausalitäten.ansonsten nur."...soweit die firma allgemein eine weihnachtsgratifikation gewährt, erhält frau x diese ebenso."

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
soweit die firma allgemein eine weihnachtsgratifikation gewährt, erhält frau x diese ebenso.


Und was steht da wortwörtlich? Ohne den Vertragstext zum Thema ist das ein Stochern im Nebel.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn die freistellung auf einem ärztlichen arbeitsverbot beruht, bekommt der AG sein geld ohnehin wieder.

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#5
 Von 
strali
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

genau so ist es auch in diesem fall!bezieht sich das auch auf die weihnachtsgratifikation?das heisst, er würde diese auch wiederbekommen oder nur das grundgehalt?

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